Fürstenfeldbruck:Neue Schule, neue Grenzen

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Die Grundschule im Westen soll im Herbst bezogen werden. Zwölf der insgesamt 35 Millionen Euro sind im laufenden Jahr dafür angesetzt. (Foto: Günther Reger)

Fürstenfeldbruck ändert die Sprengel der Grundschulen.

Die Stadt Fürstenfeldbruck ändert für das kommenden Schuljahr die Sprengel. Hintergrund ist der Neubau einer vierzügigen Grundschule an der Cerveteristraße und die Einrichtung einer neuen dreizügigen Grundschule im alten Schulgebäude an der Richard-Higgins-Straße. Wie die Stadt mitteilt, ist das Änderungsverfahren mittlerweile abgeschlossen.

"Wir bauen ein neues Schulgebäude, haben eine neue Schule in dem bestehenden Gebäude an der Richard-Higgins-Straße gegründet, uns alle Sprengel angesehen, Pläne gezeichnet, Straßenverzeichnisse erstellt, Anträge an die zuständigen Stellen ausgearbeitet und vieles mehr - alles in allem war dies viel Arbeit. Über den erfolgreichen Abschluss des Verfahrens freuen wir uns jetzt sehr", wird Michael Maurer, Leiter des auch für Schulen zuständigen Amtes im Brucker Rathaus, in einer Pressemitteilung der Stadt zitiert.

Die wesentlichen Änderungen sind: Teile des Sprengels für die Grundschule an der Philipp-Weiß-Straße sind ab kommenden Schuljahr der Schule Nord zugeordnet, die Kinder aus der Alten Buchenau gehen künftig statt in die Schule Nord in die neue Schule an der Cerveteristraße, der ehemalige Sprengel der Richard-Higgins-Grundschule wird aufgeteilt auf die neu gegründete Grundschule an der Richard-Higgings-Straße und den Neubau. Diese Regelung gelte grundsätzlich für alle Schülerinnen und Schüler der ersten Klasse des kommenden Schuljahres, so die Stadt.

Die Kinder, die derzeit in der ersten und zweiten Klasse an der Richard-Higgins-Grundschule sind, ziehen dann in die neue Schule um, die jetzigen Drittklässlerinnen und -klässler schließen ihre Grundschulzeit am alten Standort ab. Wenn schließlich der Anbau an der Grundschule an der Philipp-Weiß-Straße fertig ist, gibt es im gesamten Stadtgebiet genügend Räumlichkeiten, um den vom Schuljahr 2026/27 an bestehenden Rechtsanspruch auf Nachmittagsbetreuung im Grundschulbereich zu erfüllen.

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