Der Puchheimer Stadtrat hat die überarbeitete Fahrradabstellplatzsatzung beschlossen. Die Initiative dazu war vom Vorsitzenden der UBP und ADFC-Ortsprecher Edi Knödlseder vor Jahren ausgegangen. Die alte Fassung stammte von 1995. Die neue Satzung enthält Bestimmungen zur Ausgestaltung der Fahrradabstellanlagen, ihre Größen, Rangierflächen und Abstände zwischen den Rädern, dazu ausreichende Beleuchtung und Überdachung. Neu geregelt ist auch eine leichte wie verkehrssichere Erreichbarkeit der Stellplätze durch Aufzüge und Rampen, sowie Absperrmöglichkeiten und Flächen für Lastenräder und Radanhänger. Bei Kindergärten wurden Stellplätze für Tretroller ergänzt, für Wohnheime und Flüchtlingsunterkünfte erstmals Vorgaben zu Abstellplätzen festgeschrieben.
Mobilität:Bessere Radl-Stellplätze
Puchheim beschließt überarbeitete Satzung
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