Brucker Militärflughafen:Rückzug auf Raten

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Die Zivilflieger ziehen sich vom ehemaligen Militärflughafen zurück: Zaun und Container sind abgebaut. Doch auf den Schlüssel wartet der Geländebesitzer noch.

G. Eisenkolb und A. Lindenbach

Der Zaun zur Startbahn ist entfernt, die blauen Container - in ihnen befanden sich Einrichtungen wie der Tower - sind abtransportiert: Trotz des sichtbaren Rückbaus auf dem ehemaligen Militärflugplatz in Fürstenfeldbruck will die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) einen Sieg des Bundes als Eigentümer des Geländes im Streit um die neue Nutzung aber noch nicht ausrufen. Das machte eine Sprecherin der Bima deutlich. Denn den Verwaltern der Bundesimmobilien fehlt der letzte Schritt zur Übergabe des gepachteten Areals: die Übergabe der Schlüssel für die Zufahrt durch die Zivilflieger.

Bild aus der Vergangenheit: Ein Privatflieger im Anflug auf den ehemaligen Militärflughafen Fürstenfeldbruck. Im Juni ist der Betreibergesellschaft des Flughafens die Planungshoheit entzogen worden. (Foto: Johannes Simon)

Laut Bima habe der Geschäftsführer der Flugplatz-Betreibergesellschaft angekündigt, den Platz ganz zu räumen und dann auch zu übergeben. Bis dahin seien angeblich noch weitere Rückbaumaßnahmen erforderlich. Da nach jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen der Platz nun in kleinen Schritten geräumt wird, hält sich die Vertreterin der Bima, die den Platz auch vermietet, bedeckt. Zur Frage, ob das Kapitel Zivilflieger nun abgeschlossen ist, will sie keine Stellungnahme abgeben.

Dafür gibt es eine Reihe von Gründen: Unter anderem hatte die Flieger-GmbH hohe Schadenersatz-Forderungen angekündigt. Zudem ist unklar, ob der Rückzug in Etappen nur aus taktischen Gründen erfolgt. Deshalb wurde auch der Verhandlungstermin der Räumungsklage noch nicht abgesetzt. Einigen sich die Parteien nicht in den nächsten Tagen gütlich, dann soll doch noch über die Räumungsklage der Bima im August vor dem Landgericht München I verhandelt werden.

Planungshoheit bei der Gemeinde Maisach

Zur Erinnerung: Fast euphorisch waren nach einer schier endlosen Hängepartie die Reaktion aus Maisach zur Jahreswende. Damals hatte die Wehrbereichsverwaltung lange erwartete die Entwidmung des ehemaligen Militärflughafens angekündigt. Und somit ging - rein theoretisch - die Planungshoheit auf die Gemeinde über, was nichts anderes bedeutete, als dass das Nachfolgenutzungskonzept mit BMW und den Trabern hätte realisiert werden können. Doch der Widerspruch der Flugplatz Fürstenfeldbruck Betriebsgesellschaft mbH legte die Entwidmung quasi auf Eis. Bis, wie berichtet, die Wehrbereichsverwaltung im Juni diesen Widerspruch als unzulässig abgewiesen hat.

Damit ist die Planungshoheit für die Flächen am ehemaligen Militärflughafen Fürstenfeldbruck, rund ein halbes Jahr später als geplant, auf die Gemeinde Maisach übergegangen. Auch wenn die Flieger nun noch eine Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) laufen haben, um die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs zu erreichen, ist man im Maisacher Rathaus inzwischen sehr zuversichtlich, dass die Bauarbeiten Ende des Jahre beginnen können. "Da sehe ich überhaupt keine Chance", erklärte Hauptamtsleiter Peter Eberlein zu den Möglichkeiten der Zivilflieger, dies doch noch auf dem Rechtsweg zu verhindern. Denn auch die vorherige Instanz, das Verwaltungsgericht, habe die Beschwerde aus handfesten juristischen Gründen abgelehnt.

So soll also nach dem jetzigen Stand der Dinge der in Details veränderte Bebauungsplan für das Gelände in der letzten Gemeinderatssitzung vor den Sommerferien beschlossen werden. Während des Sommers könnte dann die frühzeitige öffentliche Beteiligung und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Bereits im September sollen die Anregungen ausgewertet werden, bevor der Gemeinderat über die Einwendungen und Anregungen entscheidet.

Für den Oktober ist nun die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen vorgesehen, im November soll der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden, so dass noch Ende des Jahres mit dem Bau begonnen werden könnte. Wie es aus dem Maisacher Bauamt dazu ißt, erwartet man seitens der Behörden keine großen Einsprüche der Träger öffentlicher Belange, da bereits alles vorbesprochen worden sei.

© SZ vom 20.07.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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