Einen vermeintlichen Ankäufer für Pelz- und Lederwaren hat eine Mittelstettenerin zu sich nach Hause gebeten. Nach Schilderung der Brucker Polizei war der Mann dort allerdings nur an Gold und Schmuck interessiert. Schließlich nahm er Wertgegenstände mit, ohne den vereinbarten Geldbetrag zu bezahlen.
Angesichts dieses Falles gibt die Polizei ein paar Ratschläge zu Haustürgeschäften: Unaufgefordert kommende "Vertreter" oder "Verkäufer" solle man nur in die Wohnung lassen, wenn man sich absolut sicher ist, dass es sich um eine seriöse Geschäftsperson handelt, etwa aufgrund von persönlichen Empfehlungen durch Freunde oder Bekannte und dem Vorzeigen des Gewerbescheins. Nie solle man per Vorkasse zahlen, also bevor man die Ware erhalten hat. Und nichts solle man unter Zeitdruck unterschreiben, man solle sich nicht verwirren oder unter Druck setzen lassen.
Nachbarn als Zeugen
Nachbarn oder Bekannte sollte man als Zeugen hinzu beten, "denn wenn Sie unterschreiben, schließen Sie einen Vertrag, ein verbindliches Rechtsgeschäft ab", so die Polizei. Es gelte vorsichtig zu sein, wenn einem jemand etwas an der Haus- oder Wohnungstür in aufdringlicher Art und Weise verkaufen oder kaufen möchte. Und: Vertreter hätten der Aufforderung, das Haus oder die Haustür zu verlassen, sofort Folge zu leisten.