Amtsgericht Fürstenfeldbruck:Schlag mit dem Holzstock

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Der Streit mit einem Bekannten eskaliert. Nun wird ein 25-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Von Florian J. Haamann, Fürstenfeldbruck

In Gerichtsprozessen müssen sich Richter und Staatsanwälte oft mit den vielen kleinen Abgründen im Leben der Menschen beschäftigten, den persönlichen Tragödien, die durch eine Straftat dann zum öffentlichen Interesse werden. Mit den Alltagsstreitereien, die dann doch eskalieren. Gerade am Amtsgericht, vor dem oft die Fälle verhandelt werden, in denen zwar etwas schiefgelaufen ist, die Beteiligten letztlich aber - manchmal im wahrsten Sinne des Wortes - noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen sind oder davonkommen. Und dabei müssen sie dann auch immer wieder lernen, dass ihre Lebensrealität doch oft eine andere ist, als die der Menschen, die sie vor sich haben.

Und so muss der noch relativ junge Staatsanwalt bei einem Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung am Montagmorgen vor dem Brucker Amtsgericht doch noch einmal genauer nachfragen, als der 25-jährige Angeklagte seine Schilderungen beendet hat. Dieser hatte erklärt, dass er und das Opfer Bekannte seien. Man habe sich ab und zu an einer Bushaltestelle getroffen, mal zusammen ein Bier getrunken. Dabei sei es schon mal vorgekommen, dass sie sich gegenseitig beleidigt haben. "Einmal habe ich ihn Hurensohn genannt. Das hat er dann wörtlich genommen". "Man fängt doch nicht einfach an, sich gegenseitig zu beleidigen?", fragt also der Staatsanwalt - sichtlich irritiert und wissend, dass Dinge meist nicht einfach so passieren. "Doch, das macht man heute so", antwortet der Angeklagte trocken. Der lebens- und prozesserfahrene Richter Johann Steigmayer möchte dem nicht widersprechen und verweist lieber auf das ausführliche Vorstrafenregister des Opfers, von Betrug über Betäubungsmittelverstöße bis hin zur Nötigung ist da in den vergangenen Jahren einiges zusammengekommen. Auch der Täter hat das ein oder andere Vergehen vorzuweisen, inklusive einer Verurteilung wegen Volksverhetzung im Jahr 2018. Was genau er damals gemacht habe, will der Richter wissen. "In einem Beitrag bei Facebook was Schlechtes geschrieben."

Bewaffnet mit einem Holzstock geht der Angeklagte nach draußen

Im Mai 2022 eskaliert ein Streit zwischen den beiden Beleidigungs-Bekannten dann. In einer kryptischen SMS kündet das Oper an, nun beim Angeklagten vorbeizukommen. Darin droht er: "Ich f*** dich", und ergänzt das seinerseits mit der bereits genannten Beleidigung und einem "du Bastard". Was dieses Mal im Vorfeld passiert ist, wird vor Gericht nicht weiter dargelegt. Das Opfer sei dann jedenfalls vor der Wohnung des Angeklagten in Puchheim aufgetaucht, habe Krawall gemacht, sei gegangen und kurz darauf wieder zurückgekommen. Beim zweiten Besuch habe er dann die Haustür eingeschlagen, schildert der Angeklagte. Daraufhin sei der 25-Jährige mit einem massiven Holzstock nach draußen gegangen. Vor der Tür habe er einen Schatten wahrgenommen und ohne zu schauen "reflexartig" mit dem Stock in die betreffende Richtung geschlagen. Dabei trifft er das Opfer und verletzt es leicht unter dem Auge.

Damit ist der Tatvorwurf der gefährlichen Körperverletzung nachgewiesen, der Staatsanwalt fordert eine Strafe von 120 Tagessätzen zu je 60 Euro. Richter Steigmayer lässt angesichts der massiven Provokationen im Vorfeld Milde walten und verhängt 90 Tagessätze zu je 50 Euro. Und widmet sich dann dem Opfer. Das war als Zeuge geladen und unentschuldigt nicht erschienen. Dafür verhängte der Richtiger ein Ordnungsgeld von 300 Euro. Und für den Angeklagten gibt es noch einen kostenlosen Rat: In solchen Situation sei es klüger, ein bisschen nachzudenken und die Polizei zu rufen. Schließlich sei die ja genau dafür da.

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