Stadt Freising:Nur zwingend nötige Bürgerversammlungen

Wegen der Corona-Pandemie lädt Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher in diesem Jahr nur zu den gesetzlich vorgeschriebenen Bürgerversammlungen ein. Zwingend müssen diese Veranstaltungen für diejenigen Ortsteile stattfinden, in denen die Wahl des Ortssprechers oder der Ortssprecherin ansteht, außerdem muss die zentrale Bürgerversammlung im Rathaus stattfinden, wie die Stadtverwaltung meldet. Los geht es am Donnerstag, 1. Oktober, mit der Versammlung für die Ortsteile Haindlfing, Itzling und Untergartelshausen. Beginn ist um 19 Uhr in der Luitpoldhalle. Dort findet am Montag, 5. Oktober, um 19.30 Uhr auch die Versammlung für Tüntenhausen statt. Nach dem allgemeinen Bericht des Oberbürgermeisters wird es bei diesen beiden Gelegenheiten um Themen aus dem jeweiligen Ortsbereich gehen. Zentraler Punkt ist außerdem die Neuwahl der jeweiligen Ortssprecher.

Weitere Termine: Die Bürgerversammlung für Pulling findet am Mittwoch, 28. Oktober, statt, die Versammlung für die Innenstadt dann am Donnerstag, 5. November. Die übrigen Bürgerversammlungen wurden in das Jahr 2021 verlegt.

Nicht teilnehmen dürfen Menschen mit Kontakt zu Covid-19-Fällen in den 14 Tagen vor der Veranstaltung sowie Menschen mit unspezifischen allgemeinen und respiratorischen Symptomen. Die geltenden Hygieneregeln sind zu beachten.

Angelegenheiten, die in den jeweiligen Bürgerversammlungen eingehender behandelt werden sollen, sollten spätestens zwei Wochen vor Versammlungstermin bei der Stadtverwaltung Freising, Hauptamt, Obere Hauptstraße 2, 85354 Freising, E-Mail: hauptamt@freising.de, schriftlich angemeldet werden.

© SZ vom 21.09.2020 / vo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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