Prozess:Kinderporno-Video veröffentlicht

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Freisinger Amtsrichter Manfred Kastlmeier verurteilt junge Frau zu einer Geldstrafe

Von Alexander Kappen, Freising

Sie habe nicht gewusst, dass sie da etwas Verbotenes mache, beteuerte die 26-jährige Angeklagte in der Verhandlung am Freisinger Amtsgericht. Die junge Frau, die aus Nigeria stammt und im nördlichen Landkreis lebt, hat vergangenes Jahr ein Kinderporno-Video in ihren Whatsapp-Status gestellt. In ihrer Heimat sei so was üblich, erläuterte sie vor Gericht: "Wenn ich gewusst hätte, dass das in Deutschland verboten ist, hätte ich es nicht gepostet." Richter Manfred Kastlmeier verurteilte die geständige, arbeitslose Frau jetzt wegen des Verbreitens kinderpornografischer Schriften zu einer Geldstrafe von 900 Euro.

Gegen einen Strafbefehl, der 100 Tagessätze zu je zehn Euro vorsah, hatte der Verteidiger der Angeklagten Widerspruch eingelegt, diesen jedoch auf die so genannten Rechtsfolgen beschränkt, also die Höhe der Strafe. Damit galt die 26-Jährige als geständig. Nun wurde sie zu 90 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt.

Laut Anklage hatte das Video eine Länge von 20 Minuten. Der Zeuge, der die Angeklagte angezeigt hatte, hat bei der Polizei jedoch ausgesagt, dass es sich um ein 29-sekündiges Video handele. Diese Aussage lag schließlich auch dem Urteil zu Grunde.

Die Angeklagte sagte in der Verhandlung, ihr habe jemand das Video geschickt. Sie nannte dem Richter auch den Namen des Absenders. Sie habe sich gefragt, "warum er mir so was schickt, wo ein Kind Sex hat", sagte die 26-Jährige: "Für mich ist das sehr schlimm, deswegen habe ich es gepostet - in Nigeria stellen wir es immer auf Facebook, Whatsapp oder Instagram, wenn wir so was sehen." Künftig werde sie das nicht mehr tun. Besagter Zeuge hat das Video im Status der Angeklagten gesehen und ihr geschrieben, sie solle es entfernen, weil das in Deutschland verboten sei. "Als er mir das gesagt hat, habe ich es sofort entfernt", sagte die Angeklagte, "aber ich habe nicht gewusst, dass er zur Polizei gegangen ist und mich angezeigt hat."

Für die 26-Jährige spreche ihr Geständnis, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Zu ihren Lasten sei jedoch festzustellen, "dass das Video einer Vielzahl von Nutzern zugänglich gemacht worden ist und nicht nur Einzelnen". Zudem sei die Beschuldigte, die vor ein paar Jahren unter einem Alias-Namen wegen Urkundenfälschung zu 90 Tagessätzen verurteilt worden ist, "schon mal straffällig geworden". Und im Chat mit ihrem Bekannten habe sie nach dessen Hinweis auf die Strafbarkeit der Video-Veröffentlichung "als Antwort ein Zwinker-Auge geschickt - sie hat die Sache wohl nicht allzu ernst genommen". Die Staatsanwältin beantragte ebenso 90 Tagessätze zu je zehn Euro wie der Verteidiger. Der wies darauf hin, dass die 26-Jährige bei der Polizei "sofort alles ausgesagt und bei der Aufklärung voll mitgewirkt" habe. Daher sei sie "von Anfang geständig gewesen".

Der Richter sah bei der Angeklagten "Reue und Unrechtseinsicht", aber es sei zu bedenken: "Hinter jedem dieser Videos steckt der tatsächlich Missbrauch eines Kindes, und dem muss entgegengewirkt werden." Er gehe in diesem Fall davon aus, "dass es ein einmaliger Ausrutscher wegen Naivität, Dummheit und vielleicht auch Unkenntnis war". Eine Haftstrafe sei deshalb noch nicht notwendig. Das Urteil ist rechtskräftig.

© SZ vom 14.11.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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