Prozess:Illegale Bankgeschäfte

Lesezeit: 2 min

Landgericht verurteilt ehemaligen Freisinger Sportwagenhändler und dessen Frau zu Bewährungsstrafen

Von Petra Schnirch, Landshut/Freising

Geblieben ist am Ende der Vorwurf, unerlaubte Bankgeschäfte in 52 Fällen betrieben zu haben. Ein ehemaliger Sportwagenhändler aus Freising ist am Montag von der Wirtschaftskammer am Landgericht Landshut zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, seine Frau wegen Beihilfe zu einem Jahr. In beiden Fällen wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Vom Vorwurf der Untreue wurde der 57-Jährige freigesprochen, auch einen Betrug sah das Gericht als nicht gegeben an. Die Geschädigten haben im Zuge der Einlagengeschäfte Beträge in zum Teil sechsstelliger Höhe verloren, der Angeklagte selbst büßte sein gesamtes Vermögen ein und musste Insolvenz anmelden.

Wie man heute weiß, sind sie alle einer illustren Persönlichkeit auf den Leim gegangen: Tony I. vertickte jahrelang gegen Vorkasse Luxuslimousinen mit enormen Rabatten unter Wert. Als dieses Schneeballsystem nicht mehr funktionierte, bot I. mehreren seiner Händler Darlehensgeschäfte an und versprach aberwitzige Zinsen von bis zu sieben Prozent, pro Monat. Seine Legende: Das Geld gehe an eine bekannte Mietwagenfirma, die Wochenproduktionen eines großen Autoherstellers günstig kaufen könne. Später kamen noch ebenso dubiose Goldgeschäfte hinzu. In jedem Fall floss sehr viel Geld, bis Tony I. im August 2011 verhaftet wurde. Dann brach das ganze Lügengebilde zusammen. Insgesamt ging es laut Gericht um eine Summe von 1,8 Millionen Euro.

Rechtsanwalt Andreas Schwarzer verwies am Montag in seinem Plädoyer nach zehn Verhandlungstagen darauf, dass der Angeklagte zunächst selbst hohe Beträge über Tony I. "angelegt" habe. Er habe dafür nie aktiv Werbung gemacht, sei dann aber von Kunden und Bekannten auf die Geldanlage angesprochen worden, denn zunächst gingen die hohen Zinsen tatsächlich ein. Der Freisinger Sportwagenhändler leitete daraufhin auch deren Geld an I. weiter, einen Teil der Zinsen kassierte er selbst. Mit den versprochenen zwei Prozent monatlich seien die Kunden damals aber "total zufrieden" gewesen, schilderte Anwalt Schwarzer.

Der Vorwurf des Betrugs wurde im Laufe des Verfahrens fallen gelassen. Ein Sachverständiger prüfte in den vergangenen Wochen die Unterlagen und kam zu der Einschätzung, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Vertragsabschlüsse mit den Geldgebern aus seinem Bekanntenkreis jeweils zahlungsfähig gewesen sei. "Er war ähnlich gutgläubig wie die anderen" sagte der Vorsitzende Richter Alfons Gmelch. Von dem Schneeballsystem des Tony I. habe er nichts gewusst. Kritisch hinterfragt hatte der Angeklagte die vermeintlich lukrativen Angebote nie, das war bereits am ersten Verhandlungstag im April deutlich geworden. Schließlich sei über Jahre hinweg immer alles sauber erledigt worden, sagte der 57-Jährige. Zweifel hatte er deswegen bis zum Schluss offenkundig keine.

Am Vorwurf der unerlaubten Bankgeschäfte hielt das Gericht fest. Der Angeklagte hatte dafür keine Genehmigung, wie sie das Kreditwesengesetz vorschreibt. Rechtsanwalt Schwarzer hatte auch in diesem Punkt einen Freispruch gefordert, ebenso wie Claus Huber-Wilhelm für die Frau des Angeklagten. Denn beide hatten sich zuvor bei ihrem Steuerberater erkundigt, ob die Weitervermittlung in Ordnung gehe, wie sie aussagten. Alfons Gmelch hielt ihnen entgegen, dass dieser nicht die richtige Person sei, die damit vertraut sei. Eine "Tür- und-Angel-Auskunft" reiche hier nicht. Der Angeklagte meinte zum Schluss dennoch, wenn er vom Kreditwesengesetz gewusst hätte oder wenn der Steuerberater "seine Hausaufgaben gemacht hätte, würden wir heute nicht hier sitzen".

Beim Strafmaß schloss sich das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft an. Dass auch die Strafe gegen den 57-Jährigen zur Bewährung ausgesetzt wird, begründete der Vorsitzende Richter mit dem hohen eigenen Schaden, den der Angeklagte erlitten habe. Ausgestanden ist die Angelegenheit für das Ehepaar womöglich noch nicht. Die Geschädigten wollen offenbar zivilrechtlich Ansprüche geltend machen.

© SZ vom 14.08.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: