Photovoltaik im Landkreis Freising:Klimafreundliche Verwaltung

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Ende einer Debatte: Der Kreistag setzt auf erneuerbare Energien und gründet das Kommunalunternehmen "Photovoltaikgesellschaft Freising".

Peter Becker

Das Moosburger Gymnasium hat schon eine und weitere sollen bald nach und nach auf anderen Gebäuden stehen, die dem Landkreis Freising gehören: Photovoltaikanlagen. Weil es eine Einrichtung braucht, die das Ganze koordiniert, hat der Kreistag die Gründung eines Kommunalunternehmens beschlossen.

Landrat Michael Schwaiger ist Vorsitzender des Verwaltungsrat. Dieser wird den Vorstand der "Photovoltaikgesellschaft Freising" bestimmen. (Foto: Marco Einfeldt)

Das neue Gebilde, das ein weiterer Schritt Richtung Energiewende ist, trägt den Namen "Photovoltaikgesellschaft Freising". Es ist, wie es formal richtig heißt, eine "Anstalt des öffentlichen Rechts des Landkreises Freising". Das Unternehmen geht im Januar an den Start, seine Satzung ist ebenfalls vom Beginn des nächsten Jahres an gültig.

Ursprünglich war von der Gemeinde Hohenkammer die Gründung einer GmbH angeregt worden. Die Kreistagsfraktion der Grünen hätte gerne einen Betrieb gewerblicher Art geschaffen. Zwischenzeitlich ging auch ein Schreiben des bayerischen Innenministeriums beim Freisinger Landratsamt ein. Dieses nimmt darin zur Zulässigkeit des Betriebs von Photovoltaikanlagen durch Kommunen Stellung. Darin heißt es, dass die Versorgung der Bevölkerung mit klimafreundlicher Energie keine Aufgabe der Landkreise sei. Gleichwohl sei deren Bau und Betrieb auf deren Liegenschaften ein Ausdruck ökonomischer Verwaltung zur Deckung des Eigenbedarfs.

Weil die Verwaltung aufgrund der Diskussionen davon ausgeht, dass nicht sie sich um den Betrieb der Solaranlagen kümmern solle, regte sie die Gründung eines Kommunalunternehmens an. Diese wurden vor einigen Jahren als Alternative zur Gründung einer GmbH eingeführt.

Laut Verwaltung bietet ein solches Unternehmen einige Vorteile: Es fielen bei der Gründung kaum Kosten an. Die Prüfung des Jahresabschlusses durch den Kommunalen Prüfungsverband sei billiger als die durch einen Wirtschaftsprüfer. Die Kredite zur Finanzierung von Investitionen wären zinsgünstiger. Der Landkreis würde zwar das Haftungsrisiko tragen, doch dieser Nachteil ist nach Ansicht der Verwaltung zu vernachlässigen: Die Einspeisevergütung ist gesetzlich geregelt und es besteht keine Pflicht zur Einspeisung des Stroms ins öffentliche Netz.

Der Vorstand des Kommunalunternehmens wird vom Verwaltungsrat bestimmt, dessen Vorsitzender Landrat Michael Schwaiger ist. Die weiteren fünf Mitglieder sind: Johann Stegmair (CSU), Anton Geier (Freie Wähler), Michael Stanglmaier (Grüne), Eva Bönig (SPD) und Manfred Reuß (ÖDP). Ihre Stellvertreter sind Josef Riemensberger (CSU), Benno Zierer (Freie Wähler), Selahatin Sen (Grüne), Anton Neumaier (SPD) und Peter Siemsen (FDP).

Die ÖDP hatte im Kreisausschuss zuvor bereits zwei Anträge zurückgezogen. Die Umweltpartei hätte gern die Gründung von Bürgersolarparks als Form der Bürgerbeteiligung in die Satzung mit aufgenommen. Außerdem solle das Kommunalunternehmen Energieversorgungsstrukturen schaffen. Die Verwaltung wies jedoch darauf hin, dass dies Aufgabe der Gemeinden sei. Die Satzung des Kommunalunternehmens lasse allerdings eine Überprüfung der von der ÖDP geforderten Aufgaben zu. Daraufhin zog ÖDP-Sprecher Jörg Kästl die zwei Anträge zurück.

© SZ vom 03.11.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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