Lokalpolitik:Sitzungsbesuch auch nach 21 Uhr

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Tagen kommunale Gremien länger, darf die Öffentlichkeit bleiben. Gemeinden sollen Bescheinigungen für Bürger ausstellen

Unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen offenbar beim Thema Sperrstunde und öffentliche Gemeinde- und Stadtratssitzungen. So hatte der Bayerische Gemeindetag darauf hingewiesen, dass Sitzungen, sofern sie später enden, nur für Gemeinderätinnen und -räte wegen der Anwesenheitspflicht ein triftiger Grund sind, die Sperrzeit um 21 Uhr zu ignorieren. Für Besucher aber sah man dies nicht. Das bayerische Innenministerium dagegen gesteht dies auch den Zuhörern zu.

Es reagierte damit auf eine Meldung in der Freisinger SZ, die so sinngemäß auch im Gemeindeblatt des Gemeindetags stand, mit einer Richtigstellung. Danach ist die Öffentlichkeit durch die bestehende nächtliche Ausgangssperre nach 21 Uhr eben nicht von der Teilnahme an öffentlichen Sitzungen kommunaler Gremien ausgeschlossen, egal wie lange sie dauern. Wörtlich heißt es: "Die Teilnahme ist als triftiger Grund im Sinne von § 2 Satz 1 der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BaylfSMV) und als ähnlich gewichtiger und unabweisbarer Grund im Sinne von § 3 Nr. 7 der 11. BaylfSMV anzusehen."

Diesen Ausführungen wollte sich auf Nachfrage der Bayerische Gemeindetag nicht entgegenstellen, "wenn der Staat da so großzügig ist", wie Sprecher Wilfried Schober betonte. Das habe der Gemeindetag bisher anders gesehen. Gut möglich, meinte er scherzhaft, dass es nun zu einem Besucherboom bei Gemeinde- und Stadtratssitzungen kommen werde, nach dem Motto, "da komme ich wenigstens mal nach 21 Uhr raus". Allerdings sieht er das Problem, dass Besucher, im Gegensatz zu Gemeinderatsmitgliedern, keinen Nachweis hätten, dass sie bei Sitzungen waren. "Sie bekommen ja keinen abgestempelten Zettel, den sie der Polizei zeigen könnten", so Schober. Er vermutet, dass die Kulanz des Ministeriums etwas damit zu tun hat, dass die Beschlüsse der kommunalen Gremien rechtlich anfechtbar wären, wenn keine Öffentlichkeit hergestellt ist.

Am Donnerstagabend kam noch eine Reaktion aus dem Freisinger Landratsamtamt zu diesem Thema. Darin heißt es, der Besuch von Gemeinderatssitzungen sei trotz Ausgangsbeschränkungen möglich. Der Besuch öffentlicher Sitzungen der kommunalen Gremien sei nicht von der allgemeinen Ausgangsbeschränkung, beziehungsweise der nächtlichen Ausgangssperre betroffen. Das gelte nicht nur für die Mitglieder des Gemeinderats, sondern auch für alle interessierten Bürger. Das habe das Bayerische Innenministerium bereits im Dezember 2020 klargestellt. Das Landratsamt habe nun die Gemeinden darüber informiert, dass sie teilnehmenden Bürgern eine Bescheinigung aushändigen sollen, um für den Fall einer Kontrolle den Besuch der Gemeinderatssitzung belegen zu können. Da zahlreiche Gemeinden wegen der einzuhaltenden Mindestabstände die für die Öffentlichkeit vorgesehenen Plätze reduziert hätten und einen Besuch teilweise von einer Voranmeldung abhängig gemacht hätten, rate das Landratsamt aber allen interessierten Bürgern, sich vorab über die Regelungen zur Platzvergabe bei der Gemeinde zu erkundigen.

© SZ vom 05.02.2021 / av - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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