Landgericht Landshut:Wichtige Zeugin kommt nicht

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Noch kein Urteil im Prozess um halsbrecherische Verfolgungsjagd

Von Peter Becker, Landshut

Gern hätte Vorsitzender Richter Ralph Reiter das Urteil über die beiden Männer aus Halle und Merseburg gesprochen, die sich im März auf der Autobahn A 9 eine halsbrecherische Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert hatten, die bei Dietersheim endete. Dazu kam es nicht. Die 6. Strafkammer am Landshuter Landgericht vertrödelte zu viel Zeit damit, auf eine Zeugin zu warten, die mit der Bahn aus Merseburg hätte anreisen sollen. Erst hofften die Richter, dass der Zug aus Hof Verspätung hat. Das hatte er denn auch um eine gute halbe Stunde. Doch die in armen Verhältnissen lebende Zeugin hatte es offenkundig vorgezogen, trotz der Fahrkarte, die ihr das Landgericht spendiert hatte, zu Hause zu bleiben.

Das Urteil soll nun am Freitag kommender Woche gesprochen werden. Immerhin hielten Staatsanwältin und die beiden Verteidiger ihre Plädoyers. Die Anklagevertreterin forderte für den Fahrer des gestohlenen Autos, einen 32-jährigen Hallenser, eine Haftstrafe von vier Jahren und vier Monaten. Sie begründete dies damit, dass er sich - neben dem Fahren ohne Führerschein, Sachbeschädigung und gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr - mit den Polizisten quasi ein illegales Autorennen geliefert habe. Aufgrund der Suchtprobleme des Angeklagten forderte sie, diesen in einer Entziehungsanstalt unterzubringen.

Ilka Sander, Verteidigerin des Hallensers, plädierte dafür, gegen ihren Mandanten eine Freiheitsstrafe von unter drei Jahren zu verhängen. Sie widersprach der Staatsanwältin in zwei Punkten. Ihr Mandant habe das gestohlene Auto nicht als Waffe gegen die Polizisten verwendet, um der Verhaftung zu entgehen, sondern die Kollisionen mit den Polizeiautos seien auf der Flucht geschehen. Der Angeklagte habe auch kein Autorennen gefahren. Dafür sei es symptomatisch, dass ein Fahrer versuche, die Höchstgeschwindigkeit des Wagens zu erreichen. Ihr Mandant habe aber die Flucht vor der Polizei ergriffen. "Er musste aus dem Auto rausholen, was nötig war."

Für den 31-jährigen Merseburger forderte die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten. Zu viel für dessen Verteidiger Patrick Schladt. Er sprach sich dafür aus, es bei zwei Jahren und zwei Monaten zu belassen. Schladt weist dem Hallenser als Fahrer den größeren Schuldanteil zu. Er habe die Herrschaft über das Auto gehabt, sein Mandant sei nur Beifahrer auf dem Rücksitz gewesen. Konsens zwischen ihm und der Staatsanwältin herrscht darüber, dass der Beschuldigte unter einer schweren Persönlichkeitsstörung leide. Deshalb soll er seine Strafe in einer Psychiatrie verbüßen.

Ungeklärt bleibt, wer das Auto gestohlen hat und wer wen zu welchen Taten angestiftet hat. Darüber hätte die Zeugin Auskunft geben können. Etwa, warum der Merseburger Gegenstände aus dem Fenster auf das nachfolgende Polizeiauto geworfen hat. Seinen Angaben zufolge seien das "die "Höllenhunde" gewesen, von denen er fantasiert habe und deren Erscheinen er mit Alkohol und Drogen zu bekämpfen versuchte.

© SZ vom 18.01.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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