Hollerner See:Nachbarschaftliche Dissonanzen

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Nachbarschaftsstreit um ein Naherholungsgebiet: Eching und Unterschleißheim können sich über die Pläne für den Hollerner See nicht einigen. (Foto: Marco Einfeldt)

Die Gemeinde Unterschleißheim sieht durch die Pläne der Gemeinde Eching für den Hollerner See ihre Interessen verletzt und hat jetzt eine Anwaltskanzlei damit beauftragt, den Bebauungsplan zu überprüfen

Von Alexandra Vettori, Unterschleißheim

Während der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum immer noch über einem Gutachten zu möglichen Nutzungen am Hollerner See brütet, lässt Unterschleißheim jetzt die Rechtslage klären. Der Stadtrat wird eine Anwaltskanzlei damit beauftragen, den Bebauungsplan zu überprüfen, den die Nachbargemeinde Eching für den Hollerner See aufgestellt hat. Denn im Unterschleißheimer Rathaus zweifelt man stark an, dass der Bebauungsplan, wiewohl schon rechtsgültig, rechtlich überhaupt zulässig ist. Durch die Planung sieht die Stadt ihre Interessen verletzt, sodass sie auch eine Klage erwägt.

Schon während des Aufstellungsverfahrens hat Unterschleißheim rechtliche Bedenken in der Stellungnahme geäußert. Damals teilte Echings Bürgermeister Josef Riemensberger in einem Brief mit, dass diese nicht angebracht seien, weil ja keine Absicht bestehe, die Inhalte des Bebauungsplans umzusetzen. Bei der Dreiteilung des bisherigen Bebauungsplanes Mallertshofener Holz, zu dem auch der Hollerner See gehörte, gehe es nur um planungsrechtliche Vereinfachungen für den geplanten Radweg zwischen Garching und Eching, lautete Riemensbergers Argumentation (wir haben berichtet). Nach Ansicht von Unterschleißheim allerdings wird mit der neuen Festlegung durchaus neues "altes" Baurecht geschaffen. Für eine Straße zum Beispiel, deren Planung aus Zeiten stammt, als der Hollerner See noch kein Erholungsgebiet war. Die Straße verläuft laut Plan am südwestlichen Seeufer und wird als "Überörtliche Verkehrsstraße" zwischen der Staatsstraße 2053 und der Bundesstraße 13 bezeichnet. Das aber, so befürchtet man in Unter- wie Oberschleißheim, würde zu noch mehr Verkehr über den neuen Durchstich zum Münchner Ring führen. Außerdem gehören der Stadt Unterschleißheim Grundstücke am See, über welche die Trasse führen würde. Die Flächen aber, so ist es beschlossene Sache im Stadtrat, stehen für eine überörtliche Straße nicht zur Verfügung. Schließlich bemängelt man noch, dass die Gemeinde Eching die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung durchführt. Das aber sei formal fehlerhaft.

Eine erste Vorabprüfung durch die Unterschleißheimer Stadtverwaltung hat ergeben, dass tatsächlich Zweifel angebracht sind. "Die Verwaltung sieht hinreichend gefestigte Gesichtspunkte und Indizien, die gegen die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Nr. 28 B der Gemeinde Eching sprechen und eine vertiefte Rechtswürdigung durch eine Anwaltskanzlei legitimieren", hieß es jüngst in der Sitzungsvorlage des Stadtrates. Die Begründung führt tief in das Dickicht des Baugesetzbuchs. Denn auch wenn nach Angaben Echings nur der bisherige Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 28 "Mallertshofer Holz" räumlich in drei eigenständige Bebauungspläne aufgespalten wird, hätte es für die drei neuen Teile einer genaueren Behandlung bedurft. Damit aber wäre das gewählte vereinfachte Verfahren nach Paragraf 13 des Baugesetzbuches unzulässig, und es müsste zum Beispiel auch eine Umweltprüfung erfolgen. Auch wäre dann eine Planungsabwägung der Einzelpläne nötig und müssten die Interessen der Nachbarkommunen gewürdigt und bewertet werden. Und schließlich müsste dann auch die Existenz des Erholungsgebietes berücksichtigt werden, das bei der ursprünglichen Aufstellung des Gesamtplanes vor Jahrzehnten noch nicht bestand.

Das Unterschleißheimer Rathaus hat sich mit dieser Frage bereits an den Gemeindetag gewandt, der ihre Position im Grunde bejahte, allerdings auch betonte, dass eine konkrete Bewertung im Einzelfall getroffen werden müsse. Darüber hinaus sieht sich die Stadtverwaltung in ihrer Einschätzung von einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahre 2009 in einem ähnlichen Fall bestätigt.

© SZ vom 12.03.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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