Neue Einkommensgrenzen:Deutlich mehr Haushalte haben Anspruch auf Wohngeld

Lesezeit: 2 min

Seit Januar gibt es mehr Wohngeld - und auch die Zahl der Berechtigten hat sich deutlich erhöht. (Foto: Monika Skolimowska/dpa)

Die Zahl der Berechtigten hat sich mit Jahresbeginn verdreifacht - obwohl im Sozialamt mehr Personal eingestellt wird, kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Im Freisinger Landratsamt gehen dazu schon seit Wochen Anfragen ein.

Von Petra Schnirch, Freising

Dank der Wohngeldreform erhalten Berechtigte künftig mehr Geld - und es werden deutlich mehr Menschen als bisher profitieren. Für das Sozialamt bringt die Neuregelung deshalb erheblich mehr Arbeit mit sich. Obwohl mehrere neue Stellen geschaffen werden, kann es bei der Bearbeitung zu Verzögerungen kommen, darauf weist das Landratsamt in Freising hin.

Bisher bekommen etwa 700 Haushalte im Landkreis Freising Wohngeld, künftig könnten es drei Mal so viele sein. Die kurzfristig auf den Weg gebrachte Neuerung greift seit Jahresbeginn. Innerhalb eines Monats wurde laut Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, die bisher größte Wohngeldreform auf den Weg gebracht. Der ausgezahlte Betrag wird sich 2023 demnach voraussichtlich um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat erhöhen und somit verdoppeln. Im Freisinger Landratsamt gehen seit Wochen Anfragen ein, wie Sachgebietsleiter Werner Wagensonner schildert. "Seit einigen Tagen kommen die Anrufe und E-Mails gehäuft".

Die finanzielle Belastung vieler Haushalte ist stark gestiegen

In der Region ist die finanzielle Belastung durch die Wohnkosten für viele Haushalte ohnehin sehr hoch. Mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine und den damit verbundenen stark gestiegenen Energiepreisen hat sich die Situation noch einmal verschärft. Aus diesem Grund wird das Wohngeld durch eine allgemeine Erhöhung, eine zusätzliche, dauerhafte Heizkostenpauschale und eine Klimakomponente nach Mitteilung des Landratsamts etwa verdoppelt. Auch die Einkommensgrenzen wurden deutlich angehoben. Wohngeld wird als Zuschuss an Haushalte gezahlt, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt.

Das Sozialamt stehe nun vor großen Herausforderungen, so Wagensonner. Zuständig ist die Wohngeldstelle. "Bisher haben wir dort drei Sachbearbeiter. Wir sind mit den Anträgen auf dem Laufenden, sind also gerüstet", sagt der Sachgebietsleiter. "Bei einer Verdreifachung des Empfängerkreises brauchen wir natürlich auch mehr Personal." Gleich nachdem das Vorhaben der Bundesregierung bekannt wurde, habe das Landratsamt drei weitere Mitarbeitende eingestellt, die im Januar beziehungsweise März ihren Dienst antreten. Aktuell laufe ein Auswahlverfahren, um zwei weitere Stellen zu besetzen.

"Die Neuen müssen jedoch eingearbeitet werden. Wenn gleichzeitig zahlreiche Neuanträge reinkommen, kann es zu Verzögerungen kommen", warnt Wagensonner. "Bis zur Entscheidung über die Wohngeldanträge ist deshalb mit längeren Wartezeiten zu rechnen", sagt er und bittet aus diesem Grund um Geduld. Personen, die bereits Wohngeld beziehen, brauchen für die Anpassung nach Auskunft des Landratsamts keinen neuen Antrag zu stellen. Die Anpassung erfolge automatisch.

Auch Rentner und Studierende können Anträge stellen

Einen Antrag stellen können Bürgerinnen und Bürger, die berufstätig sind, aber dennoch nicht genug verdienen, um die Kosten für ihre Wohnung tragen zu können. Auch Rentnerinnen und Rentner sowie Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen können die Unterstützung laut Landratsamt in Anspruch nehmen, ebenso Studierende, die keinen Anspruch auf Bafög haben oder dieses als Volldarlehen erhalten, sowie Bezieher von Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld.

Die Antragsunterlagen sowie weiterführende Links zum neuen Wohngeldrecht sind auf der Homepage des Landratsamts Freising unter https://lrafs.de/wohngeld zu finden. So bietet das zuständige Bundesministerium einen Wohngeldrechner an, der einen Anhaltspunkt geben kann, ob und in welcher Höhe ein Anspruch darauf zusteht.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: