Knapp vier Wochen haben Interessierte noch Zeit, um sich beim Landratsamt Freising als Jugendschöffen zu bewerben. Wer sich in die Vorschlagsliste aufnehmen lassen möchte, muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, im Landkreis Freising wohnen und zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024 mindestens 25, aber noch nicht 70 Jahre alt sein. Wird man zum Schöffen berufen, so ist die Teilnahme an den Sitzungen verpflichtend, mehr als zwölf pro Jahr sind es nicht.
Für Jugendliche, die sich vor Gericht verantworten müssen, sind die Jugendgerichte und Jugendstrafkammern bei den Amts- und Landgerichten zuständig. Den Richterinnen und den Richtern werden dabei Jugendschöffen zur Seite gestellt. Sie sind den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern im Allgemeinen gleichgestellt.
Wer dieses Ehrenamt übernehmen möchte, kann sich bis spätestens Freitag, 10. März, im Landratsamt Freising, Abteilung Jugend und Familie, bewerben. Ansprechpartnerin ist in diesem Fall Josefa Hahn (Telefon 08161/600-253, E-Mail: amtjugendfamilie@kreis-fs.de). Das Bewerbungsformular mit Informationsblatt kann im Internet unter https://lrafs.de/jugendamt heruntergeladen oder per E-Mail an amtjugendfamilie@kreis-fs.de angefordert werden.