Gut zu wissen:Anpflanzungen an Straßen bald kontrollieren

So akkurat muss auch in Deutschland keine Hecke geschnitten werden. Bäume und Sträucher aber, die in den öffentlichen Verkehrsraum ragen, sollten nun bald gestutzt werden. (Foto: Marco Einfeldt)

Die Stadt Freising erinnert Grundeigentümer und -eigentümerinnen an die Regeln für den Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern.

Es ist ja alles ganz genau geregelt: Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind dazu verpflichtet, Anpflanzungen und Bewuchs, der über den öffentlichen Verkehrsraum hängt, regelmäßig zurückzuschneiden. So steht es in Artikel 29 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes - und die Stadt Freising weist jetzt darauf hin, dass diese Arbeiten grundsätzlich nur bis zum 29. Februar erlaubt sind.

Das wiederum ist im Bundesnaturschutzgesetz § 39 festgelegt. Da Hecken und Bäume Lebensräume für Vögel und andere Tiere sind, dürfen vom 1. März bis zum 30. September bestimmte Schnittmaßnahmen nicht ausgeführt werden. Die Stadtverwaltung bittet deshalb darum, entsprechende Anpflanzungen entlang öffentlicher Straßen und Wege rechtzeitig zu kontrollieren und gegebenenfalls zurückzuschneiden.

Die Regeln dafür gibt wiederum die Straßenverkehrsordnung vor, nach der über Geh- und Radwegen ein Lichtraumprofil von 2,50 Meter und über Fahrbahnen von 4,50 Meter freizuschneiden ist. Zudem müssen Verkehrszeichen, Straßennamens­schilder, Ampeln, Straßenlampen und Sichtdreiecke an Straßeneinmündungen freige­schnitten werden. Aus Sicherheitsgründen sind morsche und dürre Äste über öffentlichem Verkehrsraum ebenfalls zu entfernen. Das Schnittgut muss ordnungsgemäß entsorgt werden, wie die Stadtverwaltung mahnt. Es dürfe nicht in möglicherweise angrenzende Gräben geworfen werden, weil diese dem Hochwasserschutz dienen.

Nähere Informationen zu Baumpflegemaßnahmen finden sich auch auf der Homepage der Stadt unter www.freising.de/leben-wohnen/natur-umwelt/stadtgruen.

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