Freisinger Amtsgericht:FBI enttarnt Sammler von Kinderpornos

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Ein Exhibitionist ist am Freisinger Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden. (Foto: Johannes Simon)

Freisinger Schöffengericht verurteilt Mann zu einer Bewährungsstrafe mit Geldauflage.

Von Peter Becker, Freising

Gäbe es tatsächlich für jedes auf einem Speichermedium gefundene Bild mit Kinderpornografie eine Haftstrafe von einem Jahr, dann könnte ein 34-jähriger Mann aus dem Landkreis Freising theoretisch für die nächsten knapp acht Jahrtausende im Gefängnis schmoren. Die Rechtsprechung sieht in jedem Fall eine Freiheitsstrafe vor, ob mit oder ohne Bewährung. Knapp 7900 Bilder hatte der Mann, der vor dem Freisinger Schöffengericht stand, gehortet. Das würdigte die Sammelleidenschaft des Angeklagten mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten.

Wie so oft informierte das FBI die deutschen Behörden über diese Art von Verbrechen, die dann die Ermittlungen aufnahmen. Über die Compter-ID fanden diese heraus, um wen es sich bei der beschuldigten Person handelte. Ein als Zeuge geladener Polizist berichtete, dass er im Oktober des vergangenen Jahres an einer Hausdurchsuchung beteiligt war. Auf einem Smartphone hatten die Fahnder die Kinderpornografie darstellenden Bilder gefunden.

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"Er hat sofort alles eingeräumt", sagte der Zeuge. Ein Umstand, der dem Angeklagten zu Gute kommt: Die Bilder waren bunt durcheinander gewürfelt und nicht nach einem bestimmten System geordnet.

Gleich nach der Verlesung der Anklageschrift hatten sich die Prozessbeteiligten zu einem Rechtsgespräch zurückgezogen. Das Ergebnis verkündete Vorsitzender Richter Manfred Kastlmeier: Der Angeklagte solle ein Geständnis ablegen. Dann kämen als Urteil eine Bewährungsstrafe und eine Geldauflage in Frage. Der Verteidiger des Mannes gab an Stelle von diesem eine Erklärung ab. In der wurde der Vorwurf eingeräumt.

Der Angeklagte hat sich früh in Therapie begeben

Der Angeklagte selbst sagte, er habe die Bilder während der Pandemie aus Langeweile gesammelt. Seine Firma hatte Kurzarbeit angeordnet. "Ich wusste nicht, was ich tun sollte." Was mit Ausschlag gebend für die Bewährungsstrafe ist: Der Mann hatte sich quasi sofort nach dem Besuch der Polizei bei der Freisinger Tagesklinik gemeldet. In dieser wurde eine Anpassungsstörung diagnostiziert.

Der weitere Weg führte ihn zum Münchner Informationszentrum für Männer. Dort nahm er bereits an zwei Gesprächen teil und wird in Bälde einer der Therapiegruppen zugewiesen. Das Schöffengericht macht ihm zur Auflage, die "Therapie bis zum bitteren Ende durchzuziehen". Als Geldauflage muss der 34-Jährige 3000 Euro an eine wohltätige Vereinigung zahlen.

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