Amtsgericht Freising:Am eigenen Schopf aus dem Sumpf gezogen

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Von der Polizei ist am Dienstag ein Angeklagter zu seiner Verhandlung am Freisinger Amtsgericht gebracht worden. Zuvor hatte er zwei Mal seinen Termin geschwänzt. (Foto: Marco Einfeldt)

23-Jähriger wird am Amtsgericht Freising wegen des versuchten Besitzes einer größeren Menge Drogen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Mittlerweile hat er sich selbst in Therapie begeben.

Von Peter Becker, Freising

Ein feines Näschen hatte ein Spürhund, der in einem Postzentrum im Juni des vergangenen Jahres ein Päckchen gefüllt mit Marihuana und Kokain erschnüffelte. Empfänger wäre ein 23-jähriger Hallbergmooser gewesen. Bei einer späteren Hausdurchsuchung bei dem jungen Mann, der sich an diesem Dienstag vor dem Freisinger Schöffengericht verantworten musste, fanden Drogenfahnder weitere, geringere Mengen von Rauschgift. Vorsitzender Richter Manfred Kastlmeier verurteilte den Angeklagten wegen versuchten Besitzes einer nicht unerheblichen Menge von Betäubungsmitteln und unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten.

Bevor sich die Prozessbeteiligten zu einem Rechtsgespräch zurückzogen, bekundete der Verteidiger des 23-Jährigen, dass dieser ein umfassendes Geständnis ablegen werde. Vorsitzender Richter Kastlmeier verkündete im Anschluss daran, dass sich das Strafmaß zwischen sechs bis zehn Monaten zur Bewährung bewegen werde.

Die im Internet bestellten Drogen wurden mit Bitcoins bezahlt

Der junge Mann gab zu, dass es eine blöde Idee von ihm gewesen sei, die Drogen über Instagram zu bestellen. Er gab an, er habe im Alter von 15 Jahren mit dem Konsum von Rauschgift begonnen. Das habe als "cool" gegolten und sich bei ihm und seinen Freunden so eingebürgert. Zu dem Zeitpunkt, als er das Paket zu einem guten Preis von 1050 Euro bestellte, habe er täglich bis zu acht Gramm Rauschgift konsumiert. Bezahlt habe er die Ware mit Bitcoins.

Im April diesen Jahres stand die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl vor der Haustür des Beschuldigten. In dessen Zimmer fanden die Fahnder weitere Drogen sowie für den Konsum übliche Gegenstände wie etwa einen Crusher zum Zerbröseln des Rauschgifts.

Mittlerweile hat der junge Mann dem Drogenkonsum abgeschworen

Der junge Mann hat mittlerweile dem Drogenkonsum abgeschworen. "Das bringt nichts", beteuerte er vor Gericht. Er sei mittlerweile glücklich, einen Arbeitsplatz gefunden zu haben, an dem er sich wohlfühle und an dem er neue Freunde gefunden habe. In der Zwischenzeit hat er sich freiwillig einer Drogentherapie unterzogen. Beim TÜV Bayern gibt er auf Aufforderung Urinproben ab, die beweisen, dass er Drogen abstinent lebt.

Der Angeklagte war bereits als Jugendlicher wegen seines Rauschgiftkonsums mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Unter anderem hatte das Freisinger Jugendgericht Arreste gegen ihn verhängt. Er sei halt immer wieder in seine alten Konsummuster zurück verfallen, sagte der Verteidiger über seinen Mandanten. Er habe aber seit der Zeit, als er ihn wegen der aktuellen Anklage um Hilfe gebeten habe, einen erstaunlichen Wandel durchgemacht. "Er hat damals ordentlich konsumiert und hat ungesund ausgesehen", sagte der Verteidiger, dann habe er sich am eigenen Schopf aus dem Sumpf gezogen. Der Rechtsanwalt machte seinem Mandanten klar, das er jetzt "sein Zeug auf die Reihe" bringen muss. Zudem erklärte er ihm, was es bedeute, vor einem Schöffengericht zu stehen. Dort könnten auch längere Haftstrafen ausgesprochen werden.

Das nächste Mal wird der junge Mann nicht mehr mit einer Bewährungsstrafe davon kommen

Vorsitzender Richter Kastlmeier redete dem jungen Mann ebenfalls ins Gewissen. Bei einem eventuellen Wiedersehen vor dem Schöffengericht werde es keine Bewährungsstrafe mehr geben, warnte er den 23-Jährigen. Ebenso, wenn er gegen die Bewährungsauflagen verstoße. Diese bestehen darin, dass er seine Therapie und die Kontrollen beim TÜV Bayern fortsetzt. Zusätzlich muss der 23-Jährige eine Geldauflage von 1200 Euro an die Deutsche Verkehrswacht in Mainburg zahlen. Diese ist für die Verkehrserziehung von Kindern im nördlichen Landkreis Freising zuständig.

Vorsitzender Richter Kastlmeier sagte, eine Bewährungsstrafe sei durchaus gerechtfertigt. Es handele sich um einen minderschweren Fall. Zugute hielt das Schöffengericht dem Angeklagten sein umfassendes Geständnis. Letztendlich sei das Rauschgift auch nicht den Verkehr geraten, so dass keine Gefährdung für anderweitige Personen eingetreten sei. Die Sozialprognose für den Angeklagten sei durchaus günstig. Er habe dem Drogenkonsum abgeschworen und sein Arbeitgeber halte große Stücke auf ihn, was er sogar schriftlich bestätigte.

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