Prozess in Freising:Russen geben sich als Syrer aus

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Eine Geldstrafe hat das Schöffengericht am Freisinger Amtsgericht gegen einen ehemaligen Drogenkonsumenten verhängt. (Foto: Johannes Simon)

Ein Ehepaar möchte sich das Aufenthaltsrecht unter Angabe falscher Namen erschleichen. Am Freisinger Amtsgericht wird es dafür zu Geldstrafen von je 500 Euro verurteilt.

Von Peter Becker, Freising

Als syrische Staatsangehörige hat sich eine russische Familie ausgegeben, die 2013 nach Deutschland eingereist ist. Allerdings keimte rasch der Verdacht auf, dass die Angaben der vermeintlich Geflüchteten falsch seien. Ein Sprachabgleich wies auf die Herkunft aus einer der Staaten der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) hin, den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion. Ein Asylgesuch war abgewiesen worden. Das Paar hatte keine Pässe und machte zunächst keine Anstalten, an der Besorgung von Ausweispapieren oder Ersatzdokumenten mitzuwirken. Letztlich wurden die beiden jetzt am Freisinger Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie sich unter der Verwendung ihrer syrischen Alias-Namen eine weitere Duldung in Deutschland erschleichen wollten.

Ein Rechtsgespräch unter den Verfahrensbeteiligten verlief ergebnislos. Die Verteidiger des angeklagten Paares vertraten die Auffassung, die Androhung einer Geldstrafe sei als Sanktion vollkommen ausreichend. Ihre Mandanten seien in vollem Umfang geständig und hätten schließlich im Juli 2022 mit der Angabe wichtiger Personalien ihre Identität geklärt. 2021 hatten sie über das russische Konsulat Pässe erhalten, diese aber erst 2023 vorgelegt.

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Eine Analyse hatte ergeben, dass das Paar Kurmandschi spricht, wie es unter Kurden üblich ist. Gesprochen wird diese Sprache nicht nur in der Türkei und Syrien, sondern auch in Ländern wie Armenien, Georgien oder Aserbaidschan, die einst zur Sowjetunion gehörten. Die Angeklagten sind nach jesidischer Tradition verheiratet, wohnen im nördlichen Landkreis, haben aber die russische Staatsbürgerschaft. Gleichwohl ist die 34-jährige Frau in Potsdam geboren. Ihre Eltern waren aber nach Russland zurückgekehrt und hatten dort die Staatsangehörigkeit angenommen.

Ein als Zeuge geladener Mitarbeiter der Zentralen Ausländerbehörde in Ingolstadt bestätigte die Aussagen des angeklagten Paares. Warum diese so lange ein Geheimnis um ihre Staatsbürgerschaft machten, obwohl sie bereits über die erforderlichen Papiere verfügten, ist ein Rätsel. Vermutlich seien sie falsch beraten worden, mutmaßte einer der Verteidiger.

Nach Russland wird derzeit nicht abgeschoben

Das Paar lebt bereits seit zehn Jahren im Norden des Landkreises. Es hat drei Kinder, eines davon ist in Deutschland geboren. Die älteste Tochter absolviert eine Ausbildung. Das Paar selbst hat keine Arbeitserlaubnis, die Familie lebt von Sozialhilfe. Beide müssen jetzt je 500 Euro Geldstrafe, in Tagessätzen von 50 mal zehn Euro, zahlen. Vorerst darf die Familie in Deutschland bleiben, denn nach Russland wird derzeit nicht abgeschoben.

Nun war das angeklagte Paar zwar geständig und führte ein straffreies Leben, trotzdem wollte es Richter Manfred Kastlmeier nicht mit einem Strafvorbehalt bewenden lassen. Eine Ahndung sei nötig, "sonst brechen alle Dämme", sagte er in seiner Urteilsbegründung. Es müsse dem ein Riegel vorgeschoben werden, dass sich jemand unter falschen Angaben ein Aufenthaltsrecht oder eine Duldung erschleichen wolle. Dies dürfe nicht zur Regel werden.

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