Bei einer Hausdurchsuchung in Moosburg hat die Polizei vor knapp drei Jahren 660 Gramm an Cannabisprodukten gefunden. Eine nicht unerhebliche Menge, die da ein heute miteinander verheiratetes Pärchen gehortet hatte. Normalerweise steht da durchaus eine Freiheitsstrafe im Raum. Die Qualität des Rauschgiftes war aber äußerst schlecht und der kritische Wirkstoffgehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) von 7,5 Gramm kaum überschritten. Deshalb erkannte das Schöffengericht am Freisinger Amtsgericht einen minderschweren Fall und verurteilte das Paar wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu Geldstrafen.
Kaum hatte die Verhandlung begonnen, zogen sich die Prozessbeteiligten schon zu einem Rechtsgespräch zurück. Im Gerichtssaal offerierte Richter Manfred Kastlmeier den beiden Beschuldigten das Angebot, das bei dem Deal zustande gekommen war. Bei einem Geständnis stellte er den Angeklagten Geldstrafen in Höhe von 90 bis 180 Tagessätzen in Aussicht.
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Das Paar, das mittlerweile in Spanien lebt, aber von Moosburg aus noch einen Versandhandel betreibt, stimmte zu. Wie sich herausstellte, hatten die Angeklagten die Drogen übergangsweise zu sich genommen. Damit wollten sie die lange Wartezeit überbrücken, bis ihnen ein Arzt aufgrund ihrer Erkrankungen Rezepte auf medizinisches Cannabis verordnet hätte. "Der legale Weg dauert oft zu lange", erklärte einer der beiden Rechtsbeistände.
Wie weiter zu erfahren war, bestanden die Drogen zum großen Teil aus kaum konsumierbaren Pflanzenresten. Aufgrund der schlechten Qualität habe kaum Rauschgefahr bestanden. Als die Rezepte schließlich ausgestellt waren, haben die Angeklagten den illegalen Konsum eingestellt. Die alten Reste der Pflanzenteile hatten sie aber nicht entsorgt.
660 Gramm Rauschgift hört sich zwar nach großer Menge an, der Wirkstoffgehalt von 11,1 Gramm THC überstieg aber den kritischen Wert von 7,5 nur geringfügig. Dieser gilt als Grenzwert, ab dem die Rechtsprechung von einer "nicht mehr geringen Menge" spricht. Dies berücksichtigte das Schöffengericht in seinem Urteil. Richter Kastlmeier verwies auf die besonderen Umstände dieses Falls, der überdies fast drei Jahre zurückliegt.
"Eine Geldstrafe reicht", befand Kastlmeier. Der Angeklagte muss wegen seines höheren Verdiensts 7200 Euro in 120 Tagessätzen Geldstrafe zahlen, seine Frau kommt mit 200 Euro davon. Beide gelten jetzt aber als vorbestraft, weil die Zahl der Tagessätze höher als 90 ist.