Eching:Vereine müssen mehr zahlen

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Gemeinderat Eching beschließt, von 2023 an Umsatzsteuer auf kommunale Gebühren auszuweisen.

Von Klaus Bachhuber, Eching

Im Echinger Rathaus wird von 2023 an Umsatzsteuer auf diverse kommunale Gebühren und Beitragssätze ausgewiesen. Eine kurzfristig mögliche erneute Verlängerung des Status Quo lehnte der Gemeinderat ab.

Seit 2016 müssten auch Kommunen Umsatzsteuer für diverse Angebote in ihrem Portfolio ausweisen. Die verstörende Regelung ist seither allerdings in den meisten Rathäusern noch nie in Kraft getreten, weil vom Gesetzgeber bereits mehrfach die Fristen zur Umsetzung verlängert wurden. Definitive Einführung sollte nun der Jahreswechsel sein - doch kurz vor dem Systemwechsel wurde erneut die Frist um zwei Jahre verlängert.

Eching hatte den 1. Januar 2023 zur Umstellung anvisiert - und die Gemeindekämmerei meldete rechtzeitige Bereitschaft. "Die Gemeinde ist für die Umsetzung bestens vorbereitet, die Einstellungen im EDV-System sind abgeschlossen und die Mitarbeiter unterwiesen", heißt es in einer Meldung an den Gemeinderat, "einer Umstellung steht nichts mehr im Wege".

Die Gemeinde lässt die Möglichkeit einer neuen Fristverlängerung verstreichen

Entsprechend wurde empfohlen, die erneute Fristverlängerung nicht zu nutzen, sondern zum 1. Januar mit der Umsatzsteuer an den Start zu gehen. "Wir sind so weit und wir wollen's auch umsetzen", sagte Bürgermeister Sebastian Thaler. Nicht nachvollziehbar war das für Otmar Dallinger (FW): "Warum wollen wir eine Steuer abführen, wenn wir nicht müssen?", wunderte er sich.

Für die Gemeindekasse hat das Abführen der Umsatzsteuer freilich auf der anderen Seite die Einnahme. Und bei überschlägiger Kalkulation ergebe sich für das Rathaus mit der Neuregelung ein jährliches Plus im niedrigen fünfstelligen Bereich, so die Kämmerei.

Das gehe aber zu Lasten derjenigen, die diese Steuer neu ans Rathaus entrichten müssten, fürchten die FW. Neben einigen künftigen Umsatzsteuer-Ausweisungen im Marginal-Bereich oder als Durchlaufposten betrifft die hauptsächliche Änderung die örtlichen Sportvereine, da künftig auf die Hallennutzung Umsatzsteuer aufgeschlagen wird. Da die Vereine keine Abzugsmöglichkeiten haben, erhöht sich für sie die Realbelastung um 19 Prozent.

Die Gemeindeverwaltung verwies darauf, dass wegen der Umsatzsteuer die längst fällige Anhebung der Hallengebühren ausgesetzt worden sei. Für die Vereine ergebe sich somit in jedem Fall eine Mehrbelastung. Von der zügigen Einführung der Umsatzsteuer profitiere aber die Gemeinde. Gegen die Stimmen der FW beschlossen CSU, SPD, Grüne, Bürger für Eching, ÖDP und FDP mit 19:3 Stimmen, die Fristverlängerung nicht in Anspruch zu nehmen und ab 2013 Umsatzsteuer auszuweisen.

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