Eching:Nachtfahrverbot für Lastwagen

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Eigentlich könnten die Echinger froh sein: Endlich soll ein Nachtfahrverbot die Bürger entlasten. Doch wann die Sperre auf Probe wirklich kommt, ist unklar.

Alexandra Vettori

Es tut sich was beim Dauerthema Durchgangsverkehr durch Eching. Vergangene Woche hat das Innenministerium ein Probe-Nachtfahrverbot für Lastwagen auf der Staatsstraße 2053 in Eching genehmigt. Damit hat sich die übergeordnete Behörde in ein jahrelanges Tauziehen zwischen Freisinger Landratsamt und der Gemeinde Eching eingeschaltet.

Keine Durchfahrt für Lkws - auf Probe. (Foto: ag.ddp)

Vier Monate lang wird für Laster mit einem Gewicht über zwölf Tonnen die Ortsdurchfahrt in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr verboten, dann noch einmal vier Monate für alle Laster mit einem Gewicht über 7,5 Tonnen. Mit dem Versuch soll die tatsächliche Entlastung untersucht werden.

Obwohl damit erstmals seit Jahrzehnten überhaupt etwas passiert, geht der Probeversuch vielen Echingern nicht weit genug. "Das ist ein Witz. Es geht nicht nur um Lastwagen und schon gleich nicht nur nachts," sagte Gottfried Pfeiffer von der örtlichen Bürgerinitiative gegen den Durchgangsverkehr. Für ihn ist der Hintergrund der ministeriellen Weisung auch nicht die Lösung der Verkehrsprobleme, sondern, "um dem Bürgermeister bei der Wahl bessere Chancen zu geben."

Bürgermeister Josef Riemensberger trat bescheidener auf: "Wir sind sehr froh, dass jetzt etwas passiert." Er will sich dafür stark machen, dass es jetzt, in Zusammenarbeit mit Landratsamt und Regierung, auch möglichst schnell an die Umsetzung geht.

Zwar hätte das Landratsamt Freising als Anordnungsbehörde für die Staatsstraße 2053 auch im Alleingang beispielsweise ein Tempolimit oder ein Durchfahrtsverbot für Laster aussprechen können, darauf aber mit dem Hinweis auf die rechtliche Situation immer verzichtet. Im Straßenverkehrsrecht steht nämlich, dass nur unter besonderen Umständen Eingriffe in den fließenden Verkehr auf überörtlichen Straßen geboten sind.

Da man im Landratsamt aber weder eine besondere Gefahrensituation ausmachen konnte, noch eine eklatante Überschreitung geltender Lärmgrenzwerte, hat man auf Maßnahmen verzichtet. Schließlich müsse eine übergeordnete Behörde auch immer die Auswirkungen auf Nachbarorte und die Schaffung von Präzedenzfällen bedenken, hieß es stets. Jetzt aber hat sich überraschend das Bayerische Innenministerium in die Sache eingeschaltet.

Wirklich schnell kommt das Nachtverbot aber auch jetzt nicht, so viel ist absehbar. "Noch in diesem Jahr" soll mit der Umsetzung begonnen werden, ist aus dem Landratsamt zu erfahren. So einfach, wie der Laie glauben mag, ist die Sache nämlich nicht. Laut Landratsamt- Sprecherin Eva Dörpinghaus wird jetzt zunächst das weitere Vorgehen mit der Gemeindeverwaltung und der Polizei geplant. Dann muss die Regierung von Oberbayern das genehmigen.

In der Folge ist dann zu klären, ob weitere Verkehrszählungen vor der Anordnung der ersten Stufe nötig sind, oder ob vorhandene Zählergebnisse reichen. Weiter muss man eruieren, wann mit der Verkehrsuntersuchung zu beginnen ist, wenn sie nötig ist, wer die Ergebnisse auswertet, wer die Untersuchung begleitet, welche Straßenabschnitte zu sperren sind, welche Schilder aufgestellt werden und wer für die Überwachung zuständig ist.

So bleibt den lärmgeplagten Echingern nur, zu hoffen, dass die bestehenden Verkehrszählungen ausreichen und nicht erneut gezählt werden muss. Die jüngsten Daten stammen ja immerhin aus dem Jahr 2007. Damals hat man bis zu 14.000 Fahrzeuge täglich auf der Hauptstraße in Eching gezählt, davon rund 1200 Lastwagen. Sehr viel weniger werden es wohl nicht geworden sein.

© SZ vom 07.07.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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