Gemeinderat Eching:Friedhofsgebühren müssen steigen

Im kommenden Jahr sollen die Preise für alle Echinger Friedhöfe angehoben und angeglichen werden. (Foto: Marco Einfeldt)

Die Gebühren für Gräber in der Gemeinde Eching sind bei weitem nicht kostendeckend.

Seit vielen Jahren zahlt die Gemeinde Eching bei den Friedhofskosten drauf. Ebenso lange nimmt sich der Gemeinderat schon vor, die Friedhofsgebühren kostendecken zu gestalten. Dazu wäre die Kommune sogar verpflichtet. Allerdings wäre die dazu nötige Gebührenerhöhung drastisch, es wäre mindestens eine Verdoppelung der bisherigen Preise.

Zuletzt wurden die Friedhofsgebühren 2017 angehoben. Dennoch wird je nach Friedhof und Art des Grabes nur ein Kostendeckungsgrad von 30 bis 50 Prozent erreicht. Um die Kostenstrukturen grundlegend aufzudröseln, hat die Gemeinde ein externes Büro beauftragt, dessen abschließende Analyse im Frühjahr 2023 vorliegen soll.

Doch es gab jetzt schon Handlungsbedarf. Auf dem Dietersheimer Friedhof gibt es neue Urnengräber, für die der Gebührensatz festgelegt werden musste. Auf den zwei Friedhöfen in Eching kostet ein Urnengrab 48 oder 49 Euro pro Jahr. Eine kostendeckende Gebühr läge nach einem Zwischenbericht des externen Büros allerdings bei 114 Euro. Der Gemeinderat hat sich für einen Mittelweg bei den neuen Urnengräbern in Dietersheim entschieden. Die Nutzungsgebühr wurde einstimmig auf 80 Euro festgelegt, was einer 70-prozentigen Kostendeckung entsprechen dürfte.

Die Überarbeitung und Vereinheitlichung der Grabgebühren auf allen kommunalen Friedhöfen soll im kommenden Jahr angegangen werden, wenn die genauen Berechnungen der tatsächlichen Kosten vorliegen. Eine vollständige Kostendeckung zu berechnen ist nicht so einfach, da in die Friedhofspflege auch Gemeinkosten einfließen, wie etwa für die Nutzung eines Friedhofs als grüne Oase oder Erholungsfläche.

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