Brandstiftung in Eching:Im Zweifel für den Angeklagten

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Die als Schwurgericht tagende erste Strafkammer des Landgerichts Landshut hat einen 57-jährigen Echinger vom Vorwurf des versuchten Doppelmordes freigesprochen. (Foto: Armin Weigel/dpa)

Das Landgericht spricht einen 57-jährigen Echinger vom Vorwurf des versuchten Doppelmordes frei. Laut Anklage soll der Mann Feuer vor einer Nachbarwohnung gelegt haben. Doch bewiesen ist das nach Ansicht der Kammer nicht.

Dass der Angeklagte unschuldig ist, stand am Ende der Hauptverhandlung keinesfalls fest. Es könne gut sein, dass er die Tat begangen habe, es gebe viele Verdachtsgründe, sagte der Vorsitzende Richter. Aber die als Schwurgericht tagende erste Strafkammer des Landgerichts Landshut konnte dem seit Kurzem 57-jährigen Angeklagten auch nicht nachweisen, dass er im August 2022 in einem Echinger Mehrfamilienhaus vor der Wohnungstür seiner Nachbarn ein Feuer gelegt hatte. Die Kammer sprach den Angeklagten vom Vorwurf des versuchten Doppelmordes frei.

Der heute 57-Jährige soll laut Anklage in der Tatnacht die Eingangstür und zwei Fenster einer im zweiten Obergeschoss gelegenen Nachbarwohnung in Brand gesteckt haben. In der Absicht, das darin schlafende Paar zu töten. Mit dem Nachbarn, ursprünglich aus Pakistan stammend, soll er immer wieder Streit gehabt, ihn sogar schon mal mit einem Messer bedroht und laut Polizei auch als Kanake bezeichnet haben.

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Der Täter benutzte laut Anklageschrift beim Legen des Feuers mit Brandbeschleuniger getränkte Textilien - unter anderem ein T-Shirt, an dem DNA-Spuren des Angeklagten gefunden wurden. Das Paar, das in der betreffenden Wohnung lebt, wachte in der Brandnacht durch ein berstendes Fenster und den Lärm der Rauchmelder rechtzeitig auf und kam mit leichten Verletzungen davon. An der Wohnung entstand ein Sachschaden von knapp 14 000 Euro.

Dass der Angeklagte aus allgemeiner Fremdenfeindlichkeit gehandelt hatte, glaubte am Ende auch die Staatsanwältin nicht. Ihrer Ansicht nach hatte der Angeklagte vielmehr speziell ein Problem mit dem Geschädigten. Dass er das Feuer gelegt hat, war für sie erwiesen. Sie beantragte eine Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten.

Ein Tatnachweis sei nicht zu führen, meinte dagegen der Verteidiger, der zudem Zweifel an den Zeugenaussagen hatte. So manches sei unglaubwürdig gewesen, zudem habe man einen gewissen Belastungseifer erkennen können. Außer den DNA-Spuren am T-Shirt sah die Verteidigung keine weiteren Erkenntnisse und kam zu dem Schluss: In dubio pro reo, also im Zweifel für den Angeklagten. Der Verteidiger beantragte einen Freispruch. Mit Erfolg.

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