Corona-Test:Nachweise vorlegen

Landratsamt weist auf neue Auflagen für Reiserückkehrer hin

Auch wenn der Präsenzunterricht an den Schulen mindestens bis Ende Januar ausgesetzt ist, enden die Weihnachtsferien an diesem Sonntag, 10. Januar. Darum weist das Landratsamt Freising alle Reiserückkehrer auf Folgendes hin: Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit hat eine Testpflicht für Einreisende aus einem Risikogebiet eingeführt. Einreisende aus Risikogebieten sind demnach grundsätzlich verpflichtet, unverzüglich nach der Einreise der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einen Testnachweis vorzulegen. Im Landkreis Freising ist dieser per E-Mail an einreise@kreis-fs.de zu richten. Kann ein negatives Ergebnis nicht bereits bei Einreise vorgelegt oder ein Test bei der Einreise durchgeführt werden, besteht die Verpflichtung, sich innerhalb von 48 Stunden ab der Einreise einem Corona-Test zu unterziehen und das Ergebnis spätestens innerhalb von 72 Stunden ab der Einreise, der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. Unabhängig davon müssen sich Personen, die in den Freistaat Bayern einreisen und sich innerhalb von zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sofort für zehn Tage in Quarantäne begeben. Eine Verkürzung der Quarantäne kann durch einen negativen Coronatest frühestens nach fünf Tagen nach der Einreise erfolgen.

© SZ vom 09.01.2021 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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