Amtsgericht Freising:Therapie der anderen Art

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Ein Paar aus Landshut musste sich vor Gericht verantworten, weil sie Seminare angeboten haben, bei denen gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen wurde. (Foto: Marco Einfeldt)

Im Landkreis Freising hat ein Paar Seminare mit Ayahuasca angeboten. Jetzt stehen sie dafür vor dem Amtsgericht.

Von Peter Becker, Freising

Eigentlich hatten sie anderen Menschen nur Gutes tun wollen: Eine 28-Jährige und ein 35-Jähriger aus dem Landkreis Landshut haben im vergangenen Jahr Seminare angeboten, in denen es um Bewusstseinserweiterung ging. Im Mittelpunkt stand dabei ein abendliches Gläschen Ayahuasca-Sud. Der enthält jedoch die halluzinogene Substanz DMT, weshalb das Gebräu in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz fällt. Das Schöffengericht unter dem Vorsitzenden Richter Manfred Kastlmeier verurteilte das Paar am Freisinger Amtsgericht wegen unerlaubtes Handeln mit Betäubungsmitteln zu Geldstrafen.

Ayahuasca ist eine Droge, die aus einer südamerikanischen Lianenart, gemixt mit anderen Pflanzen, gewonnen wird. Eingenommen wird das Getränk bei Zeremonien, die schamanischen Ritualen ähneln. Die Wirkung von Ayahuasca wird zwiespältig beurteilt. Angeblich wirkt die Droge gut bei neurotischen Störungen, bei manchen Personen aber ruft sie Durchfall, Erbrechen oder Gefühlsausbrüche hervor. Zusammen mit anderen Drogen oder Medikamenten kann der Genuss tödlich enden.

Der Beschuldigte hatte eine Art Schamanenausbildung gemacht, um die Zeremonie halten zu können

Die beiden Angeklagten haben ihren Angaben zufolge positive Erfahrungen mit Ayahuasca gemacht. Die Frau berichtete, sie habe Kindheitstraumata aufgearbeitet und ihre Essstörung besiegt. Diese positive Erfahrungen wollten sie mit anderen Menschen teilen. Der Beschuldigte hatte eigens eine Art Schamanenausbildung gemacht, um die Zeremonie halten zu können.

Die Seminare sollten in ihrem Haus, damals wohnten beide noch im östlichen Landkreis, stattfinden. "Die Leute kamen am Nachmittag", schilderte die Beschuldigte. Jeder habe sich vorgestellt. Man habe meditiert und in der Dämmerung habe dann die Zeremonie stattgefunden. Sie hätten in den beiden stattgefundenen Seminaren nie jemand gedrängt, den Sud zu trinken. Manchen seien nur gekommen, um der von ihr gespielten Musik zu lauschen. Die Leute hätten in einem Gemeinschaftsraum geschlafen und am Morgen über ihre Erfahrungen gesprochen. Sie habe die Gäste bekocht. Für die Teilnahme am Wochenendseminar berechneten sie und ihr Freund 200 Euro. Selbst hätten sie den "Schlummertrunk", wie ihn Richter Kastlmeier bezeichnete, nie getrunken, um nüchtern zu bleiben, falls ein Teilnehmer extreme Reaktionen zeige.

Beide seien sich bewusst gewesen, dass sie immer mit einem Bein im Gefängnis standen, hat die Beschuldigte in einem Chat geäußert. Mehr als zwei Seminare konnte das Paar nicht abhalten, weil es von einer Freundin der Angeklagten angezeigt wurde. Deren Mutter hatte sie dazu gedrängt, weil sie an ihrer Tochter Persönlichkeitsveränderungen bemerkte, nachdem diese an Zeremonien teilgenommen hatte.

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Das Schöffengericht verhängte Geldstrafen in Höhe von 2700 und 4050 Euro

Die Staatsanwältin beantragte eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten für beide Angeklagten. Sie hatte auf gewerbsmäßigen Handel mit Drogen plädiert. Das schloss sie aus einer Äußerung der Angeklagten im Chat, "man muss halt jetzt auf legale Weise Geld verdienen". Die Verteidiger meinten, ihre Mandanten hätten sich durch die Seminare keine goldenen Nasen verdienen können. Hintergrund sei wohl eher ein esoterischer Gedanke gewesen, als sich eine Geldquelle zu erschließen.

Das Schöffengericht verhängte gegen die Beschuldigten, die beide einer geregelten Arbeit nachgehen, Geldstrafen in Höhe von 2700 und 4050 Euro, zahlbar in 90 Tagessätzen. Damit gelten beide als nicht vorbestraft. Außerdem müssen sie 2600 Euro zahlen, die Summe, die sie durch die beiden Seminare eingenommen hatten, wenngleich von diesem Geld den Angaben der Angeklagten zufolge nichts übrig geblieben ist. Mangels Erkenntnissen vom Verhältnis zwischen den Einkommen aus legaler Arbeit und illegalen Einkünften sei gewerbsmäßiges Handeln nicht nachzuweisen, sagte Richter Kastlmeier. Und was die Gefährdung der Teilnehmer anbelangt, wüssten diese, auf was sie sich bei solchen Seminaren einließen.

© SZ vom 05.08.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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