Au:Verdruss im Gemeinderat

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Die Erschließung einer neuen Wohnanlage an der Hamppstraße gestaltet sich nicht einfach. (Foto: Marco Einfeldt)

Bauunternehmer versäumt Grundstückskauf für Zufahrt von Wohnanlage in Au

Von Peter Becker, Au

Per Zufall ist die Auer Rathausverwaltung einem "Versehen" einer Pfaffenhofener Baugesellschaft auf die Spur gekommen. Die möchte an der Hamppstraße einen für Auer Verhältnisse großen Wohnkomplex errichten. Dass der Bauherr dort 21 statt der 20 genehmigten Einheiten unterbringen will, könnten die Mitglieder des Bauausschusses des Marktgemeinderats vielleicht noch verschmerzen. Dass die Firma aber zunächst verschwiegen hat, gar nicht das komplette Grundstück erworben zu haben, verdross das Gremium sehr. Eine fast rechteckige Fläche fehlt. Und diese soll laut Vorstellungen des Bauausschusses einen reibungslosen Begegnungsverkehr in den engen Straße gewährleisten. Konsequenterweise verweigerte der Bauausschuss am Dienstag seine Zustimmung zu den Plänen. An diesem Freitag hat sich der Bauträger bei der Rathausverwaltung gemeldet. Er habe das Geh- und Fahrrecht für das betreffende Grundstück erworben, versicherte er. Bürgermeister Karl Ecker sagte, die Verwaltung werde dies prüfen.

Die Errichtung dreier Mehrfamilienhäuser beschäftigt den Auer Marktgemeinderat schon geraume Zeit. Immer wieder kam es dabei zu Konflikten zwischen der Interessen des Bauherrn und der Marktgemeinde. Mal war es die Parksituation mit überdimensionierten Carports, aber schon zu Beginn der Planungen hatte sich der Bauausschuss an der verkehrstechnischen Erschließung des Grundstücks gestört. Eigentlich, so hatte es den Anschein, sollten die künftigen Bewohner über verschiedene Anfahrtswege und entsprechende Regelungen ihrer Parkplätze erreichen können. Doch der Bauherr hatte offenbar eigenmächtig die Lage der Tiefgaragenzufahrt verändert. Der Zufall wollte es, dass die Verwaltung sich in einer anderen Angelegenheit mit dem Areal beschäftigen musste. Dabei stellte sich nach Angaben von Bürgermeister Karl Ecker (FWG) heraus, dass der Bauherr eine Teilfläche der nordwestlichen Zufahrt nicht gekauft hatte. Diese schien jetzt nur mehr von Nordosten über die Freisinger Straße her möglich. Und das nicht uneingeschränkt: Die nordöstliche Zufahrt lässt offenbar aufgrund eines Schmalstücks mit nur 3,50 Metern Breite keinen Begegnungsverkehr zu. Insbesondere als alleinige Erschließungsstraße sei dies nicht ausreichend, vor allem im Hinblick auf Rettungswege, heißt es in der Tischvorlage. Der Verwaltung ist es auch schleierhaft, wie dort die Müllabfuhr funktionieren soll. Das Grundstück könne aufgrund der engen Verhältnisse von keinem Entsorgungsfahrzeug angefahren werden. Es sei deshalb zu befürchten, dass die Bewohner der Häuser ihre Tonnen einfach an der Zufahrt zur Freisinger Straße abstellen. Das wiederum behindere den Straßenverkehr und beeinträchtige die Sichtverhältnisse.

"Das ist ein starkes Stück", sagten Ecker und Martin Hellerbrand (CSU/PfW). Er habe seine Bedenken bereits ans Landratsamt in Freising weitergeleitet, teilte Ecker mit. Die Verwaltung prüft nun, ob der Bauträger tatsächlich das Geh- und Fahrtrecht an der betreffenden Stelle erworben hat. Solche Unternehmen, müssten sich nicht wundern, wenn sie kritisch beäugt würden, kommentiert Bürgermeister Ecker den Vorfall.

© SZ vom 21.09.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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