Amtsgericht Freising:Von der Drohne verfolgt

Lesezeit: 2 min

Eine Geldstrafe hat das Schöffengericht am Freisinger Amtsgericht gegen einen ehemaligen Drogenkonsumenten verhängt. (Foto: Johannes Simon)

Ein Mann entwickelt aufgrund seines Drogenkonsums eine Psychose und fühlt sich überwacht. Er hat selbst mit Marihuana gehandelt, war aber nur bedingt schuldfähig. Deshalb kam er mit einer Bewährungsstrafe von acht Monaten davon.

Von Peter Becker, Freising

Ein paar Mal hat die Freisinger Polizei einen heute 37-jährigen Mann mit Drogen erwischt. In zwei Fällen hatte er geringfügige Mengen von Marihuana bei sich. Ein anderes Mal hatte er 100 Gramm der Droge an einen Jugendlichen verkauft. Bei einer Kontrolle beleidigte er zwei Streifenpolizisten zudem mit wüstem Vokabular. Das Freisinger Schöffengericht verurteilte den Mann jetzt wegen Handels mit einer nicht geringen Menge von Betäubungsmitteln und Beleidigung zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten. Es hielt ihm zugute, dass er zum Zeitpunkt seiner Verfehlungen an einer durch Drogenkonsum bewirkten Psychose litt und damit nicht voll schuldfähig war.

Zugetragen haben sich die Vorfälle im vergangenen Jahr im Freisinger Stadtteil Vötting. Zu Beginn der Verhandlung zogen sich die Prozessbeteiligten zunächst zu einem Rechtsgespräch zurück. Der Deal lautete, dass der Angeklagte mit einer Bewährungsstrafe zwischen sechs und neun Monaten davonkommen werde, falls er denn selbst oder durch seinen Anwalt ein Geständnis ablegt. Was dann auch geschah. Nicht ins Gewicht fielen beim Strafmaß die beiden Fälle, in denen ihn Polizisten mit geringen Mengen Marihuana erwischt hatten.

Newsletter abonnieren
:SZ Gerne draußen!

Land und Leute rund um München erkunden: Jeden Donnerstag mit den besten Freizeittipps fürs Wochenende. Kostenlos anmelden.

Aus dem Bericht des Sachverständigen Wolfgang Näger geht hervor, dass der Angeklagte seit seiner Jugend Marihuana konsumiert hatte, mal mehr, mal weniger häufig. Bei übermäßigem Konsum litt er unter von Cannabis verursachten Psychosen. Einmal war er von dem Gedanken besessen, ihn beobachte eine Drohne, das andere Mal hatte er das Gefühl, alle würden hinter seinem Rücken über ihn reden. Im Jahr 2022 hatte er besonders viel konsumiert, weil ihm gekündigt worden war. Zu dem Zeitpunkt sei er in seiner Schuldeinsicht erheblich beeinträchtigt gewesen. Seit dem vergangenen Oktober, sagte der 37-Jährige, konsumiere er nichts mehr. Er sei froh, dass er von den Drogen weggekommen sei. Mittlerweile ist er aus Freising weggezogen.

Der Angeklagte entschuldigte sich bei den Polizisten, die er beleidigt hatte, so wie es ihm Vorsitzender Richter Manfred Kastlmeier geraten hatte. "Sagen Sie ihnen was Nettes, dann ist die Sache erledigt."

Der Angeklagte muss 1100 Euro an die Freisinger Lebenshilfe zahlen

Die Staatsanwältin ging in ihrem Plädoyer explizit auf die Beleidigungen der Polizisten ein. Dies sei ein Missstand, der in der Gesellschaft um sich greife. Insbesondere weil der Angeklagte die Beamten massivst beleidigt hatte, ging sie an das Limit der vereinbarten Strafe und forderte eine Bewährungsstrafe von neun Monaten. Dem widersprach der Verteidiger des Angeklagten. Polizisten müssten nicht besonders geschützt werden, meinte er. "Keiner will in seinem Beruf beleidigt werden." Die persönliche Ehre eines Polizisten sei nicht mehr wert als die eines jeden anderen. Er forderte, es beim Mindestmaß, den sechs Monaten zu belassen.

Vorsitzender Richter Manfred Kastlmeier stellte fest, dass die beiden beleidigten Polizisten die Entschuldigung des Angeklagten, wie auch immer, gewürdigt hatten. Deren Ehre sei in jedem Fall durch den Schwall "von Nettigkeiten" seitens des Angeklagten verletzt worden. Kastlmeier riet dem 37-Jährigen, seine Chance zu nutzen. Das Schöffengericht würdigte in seinem Urteil das Geständnis des Angeklagten, der seine Taten bereue. Bisher hatte er ein straffreies Leben geführt. Weil er arbeitet, fällt die Sozialprognose günstig aus. Das Schöffengericht machte ihm zur Auflage, 1100 Euro an die Freisinger Lebenshilfe zu zahlen. Auf ein Drogenscreening wird im Hinblick auf die wohl bevorstehende Legalisierung von Cannabis verzichtet.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: