Amtsgericht Freising:Bitcoins führen Ermittler auf die Spur eines Kinderporno-Sammlers

Lesezeit: 2 min

Ein Exhibitionist ist am Freisinger Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden. (Foto: Johannes Simon)

Schöffengericht verurteilt Mann wegen Besitzes von Bildern und Videos zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Von Peter Becker, Freising

Eine stattliche Anzahl von Pornos hatte ein Mann aus Freising auf diversen Speichermedien gehortet. Darunter befanden sich knapp 5000 Bilder und Videos mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt. Das stellte sich bei einer Hausdurchsuchung im Mai des vergangenen Jahres heraus. Das Schöffengericht am Freisinger Amtsgericht verurteilte den Mann wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten zu zwei Jahren auf Bewährung. Damit schrammte der Angeklagte haarscharf an einem Aufenthalt im Gefängnis vorbei. Zwei Jahre ist das Höchstmaß einer Freiheitsstrafe, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden darf.

Der Beschuldigte selbst machte keine Angaben, legte aber über seinen Verteidiger ein Geständnis ab. Ein als Zeuge geladener Kriminalpolizist aus Erding berichtete über die Hintergründe. Demnach war der Angeklagte im Darknet offenbar auf eine Seite gestoßen, die Bilder und Videos von Kinderpornografie zum Kauf anbietet. Zehn Angebote zum Preis von 200 Euro hatte er gekauft.

Newsletter abonnieren
:SZ Gerne draußen!

Land und Leute rund um München erkunden: Jeden Donnerstag mit den besten Freizeittipps fürs Wochenende. Kostenlos anmelden.

Der Angeklagte hatte dazu bei einer Bank online Bitcoins in Dollar umgetauscht. Bei dem Geldinstitut musste er sich über eine Kamera und seinen Ausweis verifizieren. Durch das Zahlen des Geldbetrags an den Betreiber der Homepage hatte der Mann einen Zahlencode bekommen, mit dem er die Erlaubnis erhielt, in bestimmte Bereiche des Online-Angebots vorzudringen.

Es ist indes Irrglaube, dass sich Transaktionen von Bitcoins nicht nachvollziehen lassen. Beim Zoll gibt es die Spezialeinheit "Financial Intelligence Unit", die sich damit beschäftigt, mögliche Straftaten im Zusammenhang mit dem Verwenden von Kryptowährung aufzudecken. Der Hinweis auf den Angeklagten war laut dem Zeugen vom Zoll gekommen.

Gegenüber den Ermittlern hatte der mittlerweile über 40-Jährige zugegeben, seit seinen späten Jugendjahren pädophile Neigungen verspürt zu haben. Bevorzugt habe er Darstellungen von Zwölf- bis 16-Jährigen. Tauschbörsen habe er aber nie genutzt. Unter dem gefundenen Material fanden sich extreme Gewaltdarstellungen und Demütigungen, bei denen sich nicht feststellen lässt, ob sie tatsächlich geschehen oder nur gespielt worden sind.

Für den Angeklagten spricht nicht viel, außer sein bisher unbescholtenes Leben

Der Angeklagte hat sich lange um einen Therapieplatz bemüht und ist vor zwei Monaten fündig geworden. Dies war einer der Gründe, warum das Schöffengericht noch eine Bewährungsstrafe aussprach. Ansonsten spricht für den Angeklagten, außer dass er geständig war und sich den Ermittlern gegenüber kooperativ verhielt, nicht viel.

Dem Vernehmen nach fiel das Urteil nicht "unisono" aus. Vorsitzender Richter Manfred Kastlmeier sagte, er spreche die Bewährungsstrafe nur mit gewissem Widerwillen aus. Einerseits sind die festgestellten Bilder und Videos teilweise von üblem Inhalt. Der Angeklagte lebt in geordneten Verhältnissen, verfügt im Vergleich zu manch anderen Menschen, die im Landkreis leben, über ein gutes Einkommen. Man könne aber durchaus die Frage stellen, ob es ausreichend sei, zwanzig Jahre lang jeden Tag pünktlich zur Arbeit zu gehen, und dafür mit einer Bewährungsstrafe davonzukommen, sagte Kastlmeier.

Wenn der Angeklagte seine Auflagen nicht erfüllt, wird er weggesperrt

Andererseits, sagte der Vorsitzende Richter, sei der Angeklagte noch nicht mal der Schlimmste. Es gebe Leute, die noch eine größere Menge an solchen Clips, hinter denen jeweils ein missbrauchtes Kind im Hintergrund steht, zu Hause horteten. Kastlmeier sagte, der Besitz von Kinderpornos sei mittlerweile auch zu einem Massendelikt geworden. Fast jeden Dienstag müsse sich das Schöffengericht mit solchen Fällen beschäftigen. Der Angeklagte muss jetzt Auflagen erfüllen, zu denen unter anderem gehört, seine Therapie nicht schuldhaft abzubrechen. Würden diese nicht erfüllt, machte Kastlmeier unverständlich klar: "Dann sperre ich Sie weg."

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: