Am Landgericht in Landshut:Haftstrafe für Sexualstraftäter

32-Jähriger muss für Missbrauch einer Elfjährigen ins Gefängnis

Weil er ein elfjähriges Mädchen im vergangenen Sommer in einem Mehrfamilienhaus im südlichen Landkreis schwer sexuell missbraucht hat, ist ein geständiger, 32-jähriger Mann jetzt vom Landshuter Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Die Jugendkammer unter Vorsitz von Richter Theo Ziegler bewegte sich damit im eher unteren Bereich eines zwischen den Verfahrensbeteiligten ausgehandelten Deals.

Dieser besagte, dass der Angeklagte im Falle eines Geständnisses eine Strafe von nicht weniger als drei und nicht mehr als vier Jahren zu erwarten habe. Der Verteidiger beantragte schließlich die Untergrenze von drei, die Staatsanwaltschaft die Obergrenze von vier Jahren. Dem Angeklagten kam zugute, dass er dem Kind durch sein Geständnis eine Aussage ersparte.

Laut Anklage hatte der 32-Jährige in dem Haus mit kleinen Wohneinheiten und Gemeinschaftsräumen, in dem hauptsächlich Arbeiter untergebracht sind, im Juli 2019 in einem Zeitraum von etwa zwei Wochen eine zunehmend sexuell geprägte Beziehung zu dem Mädchen aufgebaut. Es lebte dort mit seiner Mutter. Diese wurde misstrauisch, als ihre Tochter deren eigenes Handy vor ihr zu verbergen versuchte. Die Mutter fand auf dem Telefon schließlich eindeutige Chatnachrichten und Fotos vom Angeklagten.

© SZ vom 29.01.2020 / axka - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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