Freimann:Erst abstimmen, dann bauen

Die Bayerische Hausbau (BHG) und der Sportverein TS Jahn rechnen auch nach dem Urteil des Landgerichts München I nicht damit, dass der Streit um das Lokal "Sakrisch Guat" und um die Rechtmäßigkeit eines Kaufvertrages zwischen Verein und Grundstücks-Investor das Bauprojekt an der Freisinger Landstraße verzögern wird. Wie BHG-Sprecher Mathias Weber und TS-Präsident Peter Wagner mitteilen, vertraut der Verein darauf, die vom Gericht gerügte "formale Unklarheit" im Kaufvertrag vom April 2018 durch einen neuen Mitgliederbeschluss beseitigen zu können. Das Gericht hat den Vertrag, auf dessen Grundlage die BHG den Pachtvertrag mit "Sakrisch Guat"-Wirt Bernhard Scholl gekündigt hatte, für unwirksam erklärt. Die Mitglieder-Sonderversammlung, welche den Vertrag nachträglich billigte, sei demnach kein reiner Nachtermin gewesen, sondern eine separate Runde, die nur mit zehnprozentigem Quorum beschlussfähig gewesen wäre. "Höchst vorsorglich", so Wagner, werde man nun ein weiteres Votum einholen. Inhaltliche Mängel habe das Gericht jedenfalls weder am Kaufvertrag festgestellt noch an der Kündigung. Die TS könne das Grundstück also räumen lassen. Während die Kritiker des Kaufvertrags und der Gaststätten-Kündigung großen Rückhalt im Viertel für sich reklamieren, weist BHG-Sprecher Weber auf viele Anfragen zu den 640 geplanten Wohnungen hin - gerade aus Freimann. Einen Bebauungsplan für das Areal erwartet er im Jahr 2022.

© SZ vom 12.02.2021 / raj - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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