Filmproduzent vor Gericht:Porno ja, Gewalt nein

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Ein Filmemacher muss sich vor Gericht verantworten. Es geht um die schwierige Frage, ob er nur "normale" Pornos oder Gewaltpornos produziert hat. Letztere sind illegal.

Alexander Krug

Der Amtsrichter runzelt die Stirn. "Müssen wir uns wirklich 30 von diesen Dingern anschauen?", fragt er die Prozessbeteiligten, und es klingt nicht danach, als würde er gesteigerten Wert auf eine Filmvorführung im Gerichtssaal legen.

Pornodarstellungen sind im Film erlaubt, Gewalt dagegen nicht. (Foto: Foto: ddp)

Denn "diese Dinger" sind Pornofilme. Die Staatsanwaltschaft hat 30 Stück davon beschlagnahmt, die sie als "gewaltverherrlichend" einstuft. Und sie hat den Hersteller der Streifen, den Pornoproduzenten John Thompson, wegen Verbreitung gewaltpornographischer Schriften angeklagt. Als Strafe drohen bis zu drei Jahre Haft. Der 64 Jahre alte Thompson ist sich indes keiner Schuld bewusst.

Fast 20 Minuten dauert es, bis die Staatsanwältin die Anklageschrift verlesen hat. Jede Filmsequenz ist genau beschrieben, es geht vor allem um Gegenstände, die in schreiende und wimmernde Frauen eingeführt werden, und um Männer, die ihre Gewaltphantasien ausleben.

Thompson legt Wert darauf, dass seine Darsteller freiwillig mitmachten und die Qualen nur gespielt seien. "Die Dame hat bei mir vier oder fünf Mal in einem Film mitgewirkt", betont er. Den Anklägern geht es indes gar nicht um etwaige schauspielerische Leistungen der Akteure. Die Filme würden die Gewalt gegen Frauen verharmlosen und verherrlichen und so letztlich gegen deren Menschenwürde verstoßen. Nach dem Gesetz sei die "Verbreitung" solcher Filme unter Strafe gestellt, unabhängig davon, ob die Szenen nur gespielt oder echt sind.

Juristisch verzwickt wird die Sache zusätzlich, weil Thompson seine Filme laut Anklage über ausländische Firmen vertreiben lässt, die sie wiederum im Internet als Download zum Verkauf anbieten. Damit würden Jugendschutzbestimmungen unterlaufen, so die Staatsanwaltschaft. Denn im Internet-Verkauf finde keine Altersüberprüfung statt.

Wie berechtigt die Kritik am Netz als quasi rechtsfreiem Raum auch sein mag, der Angeklagte will sich das nicht zurechnen lassen: "Darauf habe ich keinen Einfluss." Es könne nicht seinem Mandanten angelastet werden, wenn die Lizenznehmer sich nicht an die rechtlichen Normen hielten, argumentiert sein Verteidiger Alexander Eckstein. "In der Videothek ist auch nicht der Filmproduzent haftbar, wenn dort Filme an unter 18-Jährige verkauft werden."

Für den Amtsrichter ist das alles nicht relevant. Aus seiner Sicht handelt es sich eindeutig um Gewaltpornographie, und auch am Tatbestand der "Verbreitung" der Filme gebe es "nichts zu rütteln". Produzent Thompson ist empört, "das ist ja wie ein Berufsverbot", schimpft er.

Den Richter lässt das kalt. "Pornos dürfen Sie ja produzieren, nur keine Gewaltpornos", belehrt er ihn. Ob sich die Prozessbeteiligten nun alle 30 beschlagnahmten Filme anschauen müssen, ist noch offen. Am 3. September ist Fortsetzung, vielleicht einigt man sich bis dahin hinter den Kulissen.

© SZ vom 14.08.2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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