Ex-Anwältin wegen Volksverhetzung vor Gericht:Versuch der Rechtfertigung

31 Seiten Erklärung und zwei Stunden Monolog: Die Ex-Anwältin und Rechtsextremistin Sylvia Stolz hat vor Gericht zu den Vorwürfen der Volksverhetzung Stellung genommen. Dabei wird sie nur wenig konkret.

Die Ebersberger Rechtsextremistin und ehemalige Rechtsanwältin Sylvia Stolz, die wegen Volksverhetzung vor dem Landgericht München II angeklagt ist, hat am zweiten Prozesstag zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Stellung genommen. Dabei versuchte sie, ihre mutmaßlich volksverhetzenden Thesen, die sie bei einer Rede in der Schweiz geäußert hatte, mit vermeintlich plausiblen Argumenten zu erläutern und zu rechtfertigen.

Stolz verlas dazu eine 31-seitige, in vielen Punkten redundante und rabulistische Erklärung, die sie sehr langsam vortrug. Unter anderem forderte die 51-Jährige, das Verfahren gegen sie wegen Volksverhetzung einzustellen. Die Anklage der Staatsanwaltschaft bezeichnete die inzwischen aus der Anwaltskammer ausgeschlossene ehemalige Rechtsanwältin als "unbestimmt und unschlüssig".

Zwei Stunden pausenloses Vortragen

Um sich nicht ein weiteres Mal wegen Volksverhetzung strafbar zu machen, bezog sich Stolz bei ihren Ausführungen vor Gericht ausschließlich auf ihren 2012 in der Schweiz gehaltenen Vortrag vor der sogenannten "Antizensurkoalition". Darin hatte sie laut Anklage unter anderem erklärt, dem Holocaust an den europäischen Juden durch die Nationalsozialisten fehle es an "Feststellungen über Tatorte, Tötungsmethoden, Anzahl der Toten" sowie an "Leichen oder Spuren eines Mordes".

Proteste gegen Anwältin
:Fräulein Stolz unterzeichnet mit "Heil Hitler"

In Ebersberg demonstrieren junge Leute gegen die Neonazi-Anwältin Sylvia Stolz und ihre Eskapaden im "Namen des Deutschen Reichs".

Hans Holzhaider

Vermutlich wegen der strengen Sicherheitsvorkehrungen, die das Gericht für den Prozess angeordnet hat, saßen zeitweise nur zwei bis drei Zuschauer im Gerichtssaal. Als sich Stolz nach über zwei Stunden pausenlosen Vortragens erneut wiederholte, fragte sie der Vorsitzende, ob sie nun eine Erklärung abgebe oder bereits ein Plädoyer halte. Stolz antwortete hierauf nur vage. Richter Martin Rieder unterbrach daraufhin die Verhandlung für die Mittagspause. Der Prozess dauert an.

© SZ vom 20.02.2015 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: