Erzbistum München und Freising:Zahlungen für Missbrauchsopfer nicht aus Kirchensteuern

Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat sich Ende September verpflichtet, Missbrauchsopfern auf Antrag Ausgleichszahlungen zu zahlen. (Foto: Friso Gentsch/dpa)

Das Geld für die Anerkennungsleistungen für Opfer von sexuellem Missbrauch soll aus dem Vermögen des Erzbischöflichen Stuhls kommen. Die Verwaltung plant dafür maximal 2,5 Millionen Euro ein.

Das Erzbistum München und Freising will Anerkennungsleistungen für Opfer sexuellen Missbrauchs nicht aus Kirchensteuern bezahlen. Sie sollen "aus dem Vermögen des Erzbischöflichen Stuhls" finanziert werden, sagte Generalvikar Christoph Klingan am Freitag in München. Das Bistum geht von 50 Fällen aus, in denen Zahlungen geleistet werden müssen.

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Im Januar sollen die Ausgleichszahlungen beginnen, über die ein unabhängiges Gremium entscheiden werde. Das erklärte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz.

Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hatte Ende September beschlossen, dass Missbrauchsopfer künftig auf Antrag Ausgleichszahlungen von bis zu 50 000 Euro erhalten sollen. Sollte bei allen Fällen aus dem Bistum der Höchstsatz fällig werden, wären das maximal 2,5 Millionen Euro. Klingan betonte aber, dass viele der Betroffenen schon einen Teil des Geldes erhalten hätten und noch unklar sei, wieviel jeweils wirklich gezahlt werden müsse. Die Höhe der Zahlungen richtet sich nach der schwere der Taten.

Opfervertretern und auch dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, gehen die von der DBK beschlossenen Zahlen nicht weit genug: "Es gibt mit hoher Sicherheit Fälle schweren sexuellen Missbrauchs, für die dieser Betrag inakzeptabel erscheint", sagte Rörig der "Augsburger Allgemeinen" vor einer Woche.

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