Prozess am Amtsgericht:Junge Kollegin begrapscht

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Wegen sexueller Übergriffe auf seine Kollegin während eines beruflichen Einsatzes in Wartenberg hat sich jetzt ein 51-Jähriger vor dem Amtsgericht Landshut verantworten müssen. (Foto: Armin Weigel/dpa)

Bei einem Außendiensteinsatz in Wartenberg wird ein 51-Jähriger sexuell übergriffig. Nun könnte er mit einer Geldstrafe davonkommen.

Es stand Aussage gegen Aussage und zunächst wies der Angeklagte die Vorwürfe noch von sich: Es sei ja alles nur Spaß gewesen. Am Ende der zweitägigen Verhandlung am Amtsgericht Landshut räumte der 51-Jährige die ihm zur Last gelegten sexuellen Übergriffe auf eine 23-jährige Kollegin während eines Außendiensteinsatzes in Wartenberg dann doch ein. Der Richter leitete den Prozess daraufhin in ein Strafbefehlsverfahren über.

Der Staatsanwalt hatte angedeutet, die Möglichkeit eines minder schweren Falls in Betracht zu ziehen, wenn der Angeklagte gesteht und ein Täter-Opfer-Ausgleich nebst Zahlung einer Entschädigungssumme an die 23-Jährige zustande kommt. Der Angeklagte will sich jetzt bis spätestens Ende Mai um einen solchen Täter-Opfer-Ausgleich bemühen. Dann käme er mit einer Geldstrafe davon, deren Höhe auf dem Büroweg geregelt wird. Sollte die Geschädigte sich mit dem Täter-Opfer-Ausgleich nicht einverstanden erklären und die Entschuldigung des Angeklagten nicht annehmen, sieht man sich vor Gericht wieder.

Die gegenständlichen Vorfälle sollen sich im August 2023 ereignet haben, als der aus Landshut stammende Angeklagte und seine junge Kollegin für ein Telekommunikationsunternehmen in Wartenberg im Einsatz waren. Auf dem Weg von Landshut nach Wartenberg, zwischen den Kundenbesuchen in Wartenberg und während einer Pause soll der Angeklagte seiner Kollegin nicht nur Komplimente gemacht, sondern sie auch mehrmals begrapscht haben. Die 23-Jährige rief wegen der Vorfälle schließlich eine Kollegin im Büro an, die den Fall dem Chef meldete.

Dieser wiederum kontaktierte die 23-Jährige umgehend und riet ihr, den nächsten Vorfall aufzunehmen, um etwas gegen den Angeklagten in der Hand zu haben. Die Geschädigte kam der Aufforderung nach und spielte ihrem Chef nach der Rückkehr ins Büro die Audio-Aufnahmen vor. Zu hören sei darauf unter anderem auch gewesen, wie die 23-Jährige dem Angeklagten gesagt habe, er solle aufhören, sie anzufassen, berichtete der Chef in der Verhandlung. Er entließ den 51-jährigen Familienvater, weil sich bereits früher eine Mitarbeiterin über ihn beschwert und der Chef für den Wiederholungsfall den Rauswurf angedroht hatte. Dem Gericht lagen die Tonaufnahmen nicht vor, weil die Geschädigte mittlerweile ein neues Handy hat.

Aufgrund der Vorgeschichte kam für den Staatsanwalt eine Einstellung des Verfahrens nicht mehr infrage. Eine solche hatte die Verteidigerin angeregt, weil die Beweislage nicht klar sei. Gemäß der Entscheidung des Richters geht der Fall nun aber in das Strafbefehlsverfahren über.

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