Landkreis Ebersberg:Bauen am Sankt-Nimmerleins-Tag

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Als sogenanntes Bauerwartungsland haben Interessenten vor Jahren hier Grund erworben, jetzt will der Besitzer einer Baumschule eine Halle bauen. (Foto: Peter Hinz-Rosin)

Das Landratsamt genehmigt eine Maschinenhalle in Egmating, die Gemeinde ist dagegen

Von Clara Lipkowski, Egmating

Der Erste Bürgermeister Ernst Eberherr kommt gleich zum Punkt: Gegen eine Baumschule in seiner Gemeinde hätte er ja nichts, das Problem sei bloß die 320 Quadratmeter große Gerätehalle, die ein Gärtner aus Aying am liebsten direkt daneben bauen will. Ein Landwirt müsse seinen Hof samt Maschinen ja auch nicht gleich am Acker haben, findet er - warum dann ein Gärtner direkt an seinem Garten, also in dem Fall der Baumschule? Noch dazu stelle sich die Frage, was ein Gärtner für Maschinen brauche, eine so große Betriebshalle rechtfertige die Baumschule "in keiner Weise".

Das Bauvorhaben lehnt die Gemeinde im südwestlichen Landkreis aber vor allem ab, weil man fürchtet, dass der Gärtner die Halle im Ortsteil Orthofen überdimensioniert bauen könnte, um das Gebäude in ein paar Jahren umzunutzen, zum Beispiel für Wohnraum. Fest steht, dass das Grundstück nur für die "privilegierte Landwirtschaft" genutzt werden darf, die zwei Hektar große Baumschule kommt demnach infrage, Wohnhäuser nicht - alles geregelt per Flächennutzungsplan.

Jetzt könnte man meinen, damit sei die Sache erledigt. Aber in der Frage - Baumschule und Gerätehalle ja oder nein - hat sich inzwischen das Landratsamt gewissermaßen als Korrektiv eingeschaltet. Dort sieht man die Sache ganz anders: "Es stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften dagegen", sagt Sprecher Norbert Neugebauer. Mit einer Auflage sieht das Amt gar mögliche Hintertürchen geschlossen: "Sollte der Betreiber die Baumschule irgendwann aufgeben, muss er die Gerätehalle abreißen. Das wird so im Grundbuch eingetragen." Umnutzung? Ausgeschlossen. Zudem müsse der Betreiber nachweisen, dass er Rücklagen für den Abriss hat. Dass die Halle ungewöhnlich groß geplant sei, räumt Neugebauer ein. Aber die Fachstelle für Gartenbau im Landshuter Landwirtschaftsamt habe sie als "betriebsdienlich" bezeichnet und auf die Fachstelle verlasse man sich im Landratsamt.

Konkret geht es um ein Grundstück am Waldrand, das laut Bürgermeister Eberherr ein früherer Besitzer vor etwa 50 Jahren in Parzellen geteilt und an "bauwillige Münchner" verkauft hat. Ihnen wurde die Fläche als sogenanntes "Bauerwartungsland" angepriesen. Dem Namen nach könnte man meinen, dass die Besitzer dort irgendwann bauen können. Dass dieser Tag aber sehr wahrscheinlich der Sankt Nimmerleinstag ist, war den Käufern wohl nicht bewusst. Im Baurecht gibt es diese Aussicht auf Bebauung nämlich gar nicht und solange die Gemeinde den Flächennutzungsplan nicht ändert, tut sich gar nichts. Und dazu sieht man in Egmating auch überhaupt keinen Anlass.

Nun kann das Landratsamt die Gemeinde in der Sache allerdings überstimmen - weil das Grundstück im Außenbereich von Egmating liegt, wo die Gemeinde verwaltungstechnisch weniger zu sagen hat. Beunruhigt ist Bürgermeister Eberherr deswegen aber nicht. Die Ablehnung wurde im Gemeinderat am vergangenen Dienstag nochmals bestätigt. Einige könnten sich gar den Klageweg vorstellen, sagt er. Aber soweit müsse es gar nicht kommen.

Denn selbst mit offizieller Erlaubnis aus dem Landratsamt muss sich der bauwillige Gärtner ja noch mit den Besitzern der Parzellen einigen. Und da hat die Gemeinde ein Wörtchen mitzureden: Vor ein paar Jahren stand eine der Parzellen zum Verkauf. In der Verwaltung zögerte man nicht lange und erwarb sie, um Spekulation durch andere zu vermeiden. "Jetzt ist die Frage, ob der Betreiber das überhaupt weiterverfolgt", sagt Eberherr. Die Gemeinde jedenfalls wird ihm die Parzelle nicht überlassen.

© SZ vom 24.09.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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