Landgericht Landshut:Lange Haftstrafe für Stiefvater

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50-Jähriger wegen Missbrauchs zu siebeneinhalb Jahren verurteilt

Über viele Jahre hinweg hat ein 50-jähriger Mann aus dem Landkreis Erding seine Stieftochter sexuell missbraucht. Das Landgericht Landshut verurteilte ihn nun wegen insgesamt 59 Fällen zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis. Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt die ihm zur Last gelegten Taten vehement von sich gewiesen. Im Laufe des Prozesses hatte er dann die Vorwürfe zumindest teilweise eingeräumt. Die Jugendschutzkammer unter Vorsitz von Richter Theo Ziegler ordnete zudem an, dass der Verurteilte dem heute 14 Jahre alte Opfer 20 000 Euro Schmerzensgeld zahlen muss.

Die Verbrechen des Mannes waren der Polizei erstmals bekannt geworden, als vor einem Jahr das Mädchen in Landshut bei einem Ladendiebstahl ertappt worden war. Das Kind berichtete der Polizei zwar von dem sexuellen Missbrauch durch seinen Stiefvater. Die Ermittlungen wurden jedoch wenig später wieder eingestellt, weil das Mädchen seine Angaben widerrief. Wie sich später herausstellte, war sie dazu offenbar von der eigenen Mutter gedrängt worden. Als die 13-Jährige dann aber alkoholisiert von der Polizei erneut aufgegriffen wurde, belastete sie ihren Stiefvater wieder. Diesmal erkannte die vernehmende Polizeibeamtin, dass die detaillierten und widerspruchsfreien Angaben der Wahrheit entsprechen mussten. Das bestätigte während des Prozesses auch eine Psychologin. Der Stiefvater wurde im Mai 2017 verhaftet und saß seitdem in Untersuchungshaft.

Die Mutter des Mädchen hatte den Angeklagte geheiratet, als ihre Tochter drei Jahre alt. Der sexuelle Missbrauch begann laut den Ermittlungen spätestens, als das Kind sieben Jahre alt war. Mit zunehmenden Alter leistete das Mädchen Widerstand gegen seinen Stiefvater. Die Taten fanden überwiegend im Wohnanwesen der Familie oder in einem nahen Waldstück statt. Das Gericht hielt dem vorbestraften Angeklagten lediglich strafmildernd zugute, dass er bei seinen Taten keine Gewalt angewandt hatte. Mit dem Strafmaß entsprach das Gericht der Forderung des Staatsanwalts und des Rechtsanwalts des Mädchens, das seit einem Jahr in einem Heim lebt. Der Verteidiger hatte auf drei Jahre Gefängnis plädiert, da nicht jede einzelne Tat klar nachweisbar sei, sondern für die Anklage eine ungenaue Hochrechnung vorgenommen worden sei.

© SZ vom 07.05.2018 / flo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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