Landgericht Landshut:Gemeingefährlicher Intensivtäter

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Ein 24-jähriger Erdinger muss wegen Vergewaltigung und versuchten Totschlags zwölfeinhalb Jahren in Haft. Anschließend wird er nicht frei kommen, sondern in Sicherungsverwahrung bleiben

Von Florian Tempel, Landshut

Der Angeklagte, so berichtete es der psychiatrische Gutachter vor Gericht, sehe sich selbst durchweg positiv. Er halte sich unter anderem für einen hilfsbereiten, selbstbewussten und vorausschauend handelnden Menschen. Vor allem sehe er sich auch als geradezu lammfromm: "Er bestritt mir gegenüber, jemals in seinem Leben aggressiv gewesen zu sein." Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall. Die Schwurgerichtskammer des Landgericht Landshut verurteilte den 24-jährigen Erdinger am Donnerstag nicht nur wegen gefährlicher Körperverletzung, Vergewaltigung und versuchten Totschlags zu zwölf Jahren und sechs Monaten Gefängnis. Die Richter stuften den geistig minderbemittelten Mann, der einen IQ von nur 72 bis 75 und eine dissoziale Persönlichkeitsstörung hat, auch als gemeingefährlich ein und ordneten Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der Haftstrafe an. Eine Sicherungsverwahrung ist unbefristet.

Am 22. September 2016 hatte der Verurteilte nach Überzeugung des Gerichts, nachts eine 40-jährige Frau in der Erdinger Innenstadt, in der Grünanlage am Fehlbach erst brutal vergewaltigt und danach versucht, sie mit Würgen und Schlägen umzubringen. Das schwer verletzte Opfer entkam nur, indem es sich tot stellte, stumm und regungslos weitere Schläge und Tritte ertrug. Als sich der Angeklagten mit den Worten "Scheiß drauf, erledigt" von seinem Opfer abwandte, nutzte die Frau die Gelegenheit, ließ sie die Böschung zum Fehlbach hinunterrollen und rettete sich durch den kleinen Fluss ans andere Ufer, wo Anwohner ihr die Tür öffneten.

Der Angeklagte und das Opfer hatten sich einige Stunden zuvor genau an derselbe Stelle, wo später die grausame Tat passierte, zufällig kennen gelernt. Zwei Zeugen bestätigten, dass die beiden sich ganz einfach und freundlich unterhielten, "ein ganz normales Gespräch". Die Frau konnten danach jedoch den Angeklagten nicht mehr abschütteln. Sie nahm ihn schließlich mit sich mit. Beide schauten gegen 20 Uhr kurz in ihrer Wohnung bei ihrem Lebensgefährten vorbei und zogen dann weiter, um in einem Spielothek-Stüberl, wo ein guter Freund der Frau arbeitet, den Abend zu verbringen. In der Spielothek spielten sie zu dritt Darts und unterhielten sich gut. Nach einem Grapscher des Angeklagten sagte die Frau ihm sofort, dass er die Finger von ihr lassen solle. Der Angeklagte entschuldigt sich darauf umgehend und alles schien wieder zu passen.

Nach Mitternacht fuhren sie zusammen mit einem Taxi zurück in die Innenstadt. Die Frau schenkte dem Angeklagten noch eine Flasche Bier zum Abschied und ging in ihre Wohnung. Dort blieb sie aber nicht, weil sie mit ihrem Hund noch einmal Gassi gehen musste. Dabei traf sie in der Gründanlage am Fehlbach den Angeklagten wieder, der mit dem Bier in der Hand auf einer Parkbank saß. Die bis dahin friedliche Stimmung kippte, als die Frau einen Anruf ihres Bekannten aus der Spielothek erhielt. Diesen waren - wie sich später herausstellte vom Angeklagten - 30 Euro aus der Kasse gestohlen worden. Der Angeklagte bekam das Gespräch mit.

Als die Frau nach Hause gehen wollte, schlug er sie unvermittelt von hinten mit der Bierflasche nieder und vergewaltigte sie brutal. Als sich die Frau wehrte, steigerte er seine Gewalttätigkeit noch weiter, schrie sie an, dass er sie nun töten werde und würgte sie fast bis zur Bewusstlosigkeit. Die Richter hatten keinen Grund zu zweifeln, dass der Angeklagte sein Opfer wirklich umbringen wollte und letztlich glaubte, er habe das auch getan.

Mit zwölf Jahren und sechs Monaten blieb das Gericht nur wenig unter dem Antrag des Staatsanwalts von 13 Jahren Haft. Mildernde Umstände gab es so gut wie keine. Straferschwerend und ausschlaggebend für die anschließende Sicherungsverwahrung waren hingegen die Vorstrafen des Angeklagten. Seit seiner frühen Jugend hat er eine Reihe von zunehmend schweren Straftaten begangen. Wegen Körperverletzungen und Raubdelikten verbrachte er insgesamt schon fünfeinhalb Jahre im Jugendgefängnis.

© SZ vom 02.06.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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