Neue Masche:Erpresser droht Wirt mit Verleumdung im Netz

Lesezeit: 2 min

Mit E-Mails werden Hotels und Gaststätten erpresst: Man werde den guten Ruf mit sehr negativen Bewertungen zunichtemachen, wenn nicht 1500 Euro in Bitcoins gezahlt werden. (Foto: Oliver Berg/dpa)

Erster bekannter Fall in Erding und Freising, bayernweit liegen dem LKA bereits etwa 50 Anzeigen zu diesem Vorgehen vor.

Von Thomas Daller, Erding

Fünf Sternchen hier, nur drei da, Google-Bewertungen sind eine neue Währung geworden: sowohl als Stimmungsbarometer als auch Wutventil. Diese fragile Skala haben Verbrecher als Geschäftsidee entdeckt. Sie erpressen Betriebe aus dem Hotel- und Gaststättenbereich mit der Drohung von Verleumdungen, schlechten Bewertungen und anonymen Hinweisen an das Gesundheitsamt, dass man sich dort eine Lebensmittelvergiftung zugezogen habe. Mit der Zahlung von 1500 Euro in Bitcoin könne man das verhindern, schreiben die Erpresser. So eine E-Mail hat ein renommierter Gastwirt aus dem Landkreis Erding vor Kurzem erhalten. Im Landkreis Erding noch ein Einzelfall, der Polizeiinspektion Freising ist noch keiner gemeldet worden. Aber laut dem Bayerischen Landeskriminalamt ist bereits eine "mittlere zweistellige Zahl" von Fällen im Freistaat bekannt.

Die Masche ist relativ neu und es ergibt sich ein Muster: Alle Adressaten kommen aus dem Bereich des Hotel- und Gaststättenbereich und verfügen überwiegend über sehr gute Google-Bewertungen. Auf dieser Plattform werde man einen Shitstorm erzeugen. Die Verbrecher schreiben, ein Konkurrent habe sie beauftragt, den jeweiligen Gastronom finanziell zu vernichten. Sie geben sich jedoch kulant: Wenn man 1500 Euro in Bitcoins überweise, würden sie nicht nur von dem Auftrag absehen, sondern dem Gastronomen auch noch den Namen des Konkurrenten mitteilen, der sie vernichten wolle.

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Da es sich bei den bekannten Fällen immer um die gleiche Summe handelt, liegt es nahe, dass es sich jeweils um den gleichen Täter beziehungsweise gleiche Tätergruppe handelt. Als Absender tritt eine "Business Army" auf. In der Betreffzeile heißt es "Das Ende von (Name der Gastwirtschaft)". Die Drohung ist deutlich: "Wir beide wissen, der Erfolg im Gastrobereich steht und fällt mit dem Ruf eines Unternehmens. Hat man erst mal einen schlechten Ruf weg, ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Kunden ausbleiben und das Geschäft nicht mehr läuft. Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich Social Media, Google, künstliche Intelligenz und das Programmieren von automatisierten Programmen sind wir absolute Experten, Gastrobetriebe zu zerstören."

Für ältere Gastronomen, die mit der Kryptowährung nicht vertraut sind, sind in dem Schreiben zwei Links enthalten, wie man Bitcoins erwirbt und wie man sie überweist. Eine digitale Schutzgelderpressung, die erst seit wenigen Wochen kursiert. Anfang Dezember hat das Landeskriminalamt bereits einen Warnhinweis zu diesen Schreiben ins Netz gestellt.

Der Wirt im Landkreis Erding wollte die E-Mail erst löschen. Er hat viele langjährige treue Stammkunden, die einen solchen Schmarrn nicht glauben würden. Er zeigte den Fall aber dennoch an, damit andere davor gewarnt werden.

Bislang ist noch keine Gaststätte verleumdet worden

Das Landeskriminalamt schreibt auf Anfrage, dass dieses Phänomen erst seit wenigen Wochen auftrete. "Nach aktuellen Erkenntnissen ist bisher allerdings kein Fall bekannt, bei welchem die betroffene Gaststätte tatsächlich mit negativen Rezensionen, Anrufen beim Gesundheitsamt und ähnlichem verleumdet wurde. Der Spam-Wellen-artige Versand dieser Mails mit immer gleichem Inhalt lässt darauf schließen, dass die Drohungen der Täter unglaubwürdig und ohne Grundlage sind."

Die Empfehlung der Polizei lautet, auf alle Fälle Ruhe zu bewahren und sich nicht einschüchtern zu lassen. Bereits die Drohung mit einer negativen Bewertung könne eine Straftat darstellen, dies könne man durch eine Schilderung des Sachverhalts bei der Polizei prüfen lassen. Wenn die Drohung, wie in diesem Fall, mit einer Geldforderung verbunden sei, solle man Strafanzeige erstatten. Man solle nicht auf die Forderungen der Person eingehen, jeglichen Kontakt abbrechen und erneute Kontaktaufnahmen unterlassen. Auf keinen Fall sollte man zahlen, denn damit mache man sich weiterhin erpressbar. "Bei unberechtigten negativen Bewertungen können Sie unter Umständen auch zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Hierzu sollten Sie einen Rechtsbeistand hinzuziehen", rät das Landeskriminalamt.

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