Freising/München:Unglücklich nach Schönheits-OP

Flugbegleiterin verklagt Chirurgen, Gutachter erkennt keinen Fehler

Regelrecht entstellt kommt sich eine Flugbegleiterin vor, die sich von einem Freisinger Facharzt für Gesichtschirurgie im Augenbereich hatte operieren lassen. An diesen hatte sie sich gewandt, weil sie mit ihren "abgesackten Augenlidern" unzufrieden war. In einer Klage vor dem Landshuter Landgericht sprach sie von einem ärztlichen Behandlungsfehler, der zu irreparablen Schäden geführt habe. Ihr Gesichtsausdruck und ihre persönliche Ausstrahlung seien massiv beeinträchtigt. Ihre Augen erschienen nach der Operation "traurig" und "korrespondierten nicht mehr". Die Flugbegleiterin behauptete, sie sei von dem Arzt nicht auf mögliche Komplikationen hingewiesen worden.

Die Frau hatte nicht nur die Kosten von 1700 Euro für den Eingriff zurückverlangt. Obendrein forderte sie ein Schmerzensgeld in Höhe von 30 000 Euro. Das Landgericht hatte diese Klage zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht verwarf nun die Berufungsklage der Frau. Der 1. Senat bestätigte somit die Auffassung des Landshuter Landgerichts. Dieses hatte die Klage der Flugbegleiterin im Dezember 2015 nach Zeugenvernehmung und Aussage eines ärztlichen Sachverständigen als unbegründet bezeichnet. Ein Behandlungsfehler sei nicht nachzuweisen. Bei der Klägerin liegt nach Ansicht des Gerichts nur im minimalen Ausmaß eine kleine Narbenbildung vor. Diese sei nicht durch Schnittfehler entstanden. Aus objektiver Sicht sei das Operationsergebnis gut, auch wenn die Klägerin anderer Meinung sei.

© SZ vom 23.05.2016 / beb - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: