Die Causa Glaubitz:Warme Worte

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In seiner Erklärung im Kreistag muss Kreisrat der Grünen nichts von dem zurücknehmen, was man ihm vorgeworfen hatte

Von Florian Tempel, Erding

Kreisrat Stephan Glaubitz (Grüne) hat seinen Teil zur Beendigung des Klageverfahrens gegen ihn getan. Am Ende der Kreistagssitzung, als Landrat Martin Bayerstorfer (CSU) den Tagesordnungspunkt "Bekanntgaben" aufgerufen hatte, trat er ans Rednerpult und las mit seiner milden Baritonstimme eine zehn Zeilen kurze Erklärung vor. Was er vorlas, war ein von den Anwälten beider Seiten abgestimmter Text, den die in diesem außergewöhnlichen Rechtsstreit zuständige Richterin des Landgerichts Landshut vorgeschlagen hatte. Zusammenfassend darf man feststellen, dass Glaubitz nichts von dem zurücknehmen musste, was man ihm staatlicherseits vorgeworfen hatte.

Es ging um "die Linie der Behördenleitung"

Glaubitz las vor, dass er "eine deutliche und aus meiner Sicht fundierte Kritik an dem Verwaltungsvollzug durch das Ausländeramt des Landratsamts Erding geübt" habe. Zunächst in einer Kreistagssitzung im Dezember 2017 und später in einer schriftlichen, auf der Internetseite des Kreisverbands der Grünen veröffentliche Schreiben, "ging es konkret um Ermessensentscheidungen des Ausländeramt bei der Verweigerung von Arbeitserlaubnissen für Ausländerinnen und Ausländer mit ungesichertem Aufenthaltsstatus". Dazu sei klarzustellen, "dass ich nie Mitarbeiter der Behörde diffamiert habe beziehungsweise diffamieren wollte". Vielmehr "ging es mir um die Linie der Behördenleitung." Abschließend sagte er in seiner Erklärung, er "gehe davon aus, dass die Ausländerbehörde die jeweiligen Weisungen des Innenministeriums einhält". Glaubitz schloss höflich mit "danke sehr" und Bayerstorfer erwiderte "danke schön".

Das war´s?

Man rieb sich gewissermaßen verwundert die Ohren: Das war's? Dafür hatte der Erdinger Landrat eine auf Medienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei mit der Vorbereitung einer Klage gegen Glaubitz beauftragt? Im Namen des Freistaats hatte schließlich eine Landesbehörde die Sache formal übernommen und auf Wunsch des Landratsamts, sprich Bayerstorfers, Klage auf Unterlassung und Richtigstellung angeblich ehrenrühriger Behauptungen eingereicht. Da der Streitwert von den Anwälten mal einfach so auf 91 000 Euro taxiert wurde, hätte die Sache den freischaffenden Musiker Glaubitz im schlechtesten Fall wirtschaftlich ruinieren können. Es dauerte nicht lange, bis ganz viele im Landkreis, in Bayern, in ganz Deutschland mitbekommen und verstanden hatten, dass hier an einem kritischen Kommunalpolitiker ein Exempel statuiert werden sollte.

Offensichtlich hat auch "der Freistaat" letztlich verstanden, in was für eine ungute Position er sich begeben hatte. Die milde Erklärung, die Glaubitz vorlesen durfte, war fast schon eine Entschuldigung an ihn. Im letzten Akt muss der Freistaat nun vereinbarungsgemäß die Klage definitiv zurücknehmen - und alle Kosten des Verfahren übernehmen. Am Ende hat nicht der Grünen-Kreisrat, sondern der Staat klein bei geben müssen.

© SZ vom 07.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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