Amtsgericht Erding:Toxische Beziehung mit Morddrohungen

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Erding hat eines von 73 Amtsgerichten in Bayern. (Foto: Stephan Görlich)

Angeklagter droht, seine damalige Freundin "kalt zu machen". Trotz offener Bewährung kommt der 36-Jährige mit einer Geldstrafe davon.

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Für Amtsrichterin Michaela Wawerla war es ein typischer Fall einer sogenannten toxischen Beziehung. Beide Parteien würden darunter leiden, aber keiner würde einen endgültigen Schlussstrich ziehen. Auch wenn man sich gegenseitig nerve, dürfte dies aber nicht dazu führen, den anderen mit dem Tode zu bedrohen, so wie es der 36-jährige Angeklagte getan hatte. Wegen zweifacher Bedrohung wurde er am Amtsgericht Erding zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Dabei hatte der 36-Jährige noch Glück, da er zur Tatzeit noch unter offener Bewährung stand.

Wie die "Beziehung" in etwa gelaufen ist, konnte man sich vorstellen, als seine 34-jährige Ex-Freundin vor Gericht aussagte: gespickt mit gegenseitigen Vorwürfen und Beleidigungen. Der Angeklagte fiel ihr ständig ins Wort, dass sie nur lüge, was ihm einige Rügen der Amtsrichterin einbrachte, dass er bei der Aussage seiner Ex nichts zu bemerken habe. Er selber sah sich als Opfer in den rund drei Jahren Zusammensein. Wobei die 34-Jährige einen großen Teil davon wegen psychischer und Alkoholproblemen in einem Soziotherapeutischen Heim in Wartenberg war. Der Angeklagte sah sich ausgenutzt, auch finanziell. Er habe tausende Euro in Fahrtkosten und in die Beziehung investiert. Sobald sie aber wieder zu viel Alkohol getrunken habe, sei sie ausfallend geworden. "Ich wollte nichts mehr mit ihr zu tun haben, nur noch meine Ruhe", sagte der 36-Jährige. Im August 2021 habe er dann auf eine "Beziehungspause" gedrängt.

Spätestens als er betrunken mit dem Auto aufgetaucht sei, habe man die Polizei informiert

Die Pause währte aber nicht lange. Wer wen zuerst angerufen hatte, wurde wegen der gegenseitigen Aussagen nicht klar. Sie behauptete er; er, dass er nur zurück gerufen habe. Zwei Mitarbeiterinnen des Heimes sagten jedoch aus, dass er öfters zum rund 50 Kilometer von seinem Wohnort entfernten Heim gefahren sei. Einmal sei er dort sogar betrunken mit dem Auto aufgetaucht und einmal sogar ins Heim eingedrungen. Besuche dort seien aber erst dann möglich, wenn das betreuende Team übereinstimmend sage, dass es für den Patienten okay sei. Da er das nicht einsehen wollte, hatte er dort Hausverbot bekommen. In der Regel sei es bei seinen "Besuchen", oder Telefonanrufen dabei gegangen, dass er von seiner Freundin "eine Entschuldigung" erwartet habe. Und wenn die Heimarbeiter ihm gesagt haben, dass er sie nicht sehen könne, seien sie beleidigt und bedroht worden. Spätestens als er betrunken mit dem Auto aufgetaucht sei, habe man die Polizei informiert.

Im Januar 2022 eskalierten die Streitigkeiten. Der Angeklagte behauptete, er habe nur zurück gerufen. Er sei vom Telefon ihrer Mutter angerufen worden. Doch die habe dann behauptet, ihre Tochter sei nicht da. Auch bei einem späteren Anruf von ihm. Er sei dann wohl "auf 180" gewesen und er habe den Satz gesagt, dass er ihre Tochter einzementieren und als Statue in seinen Garten stellen werde. Als er seine Freundin dann später doch erreichte, schob er noch "Ich werden Dich kalt machen" hinterher. Nicht das erste Mal, wie die 34-Jährige sagte. Er habe beides natürlich nicht ernst gemeint, sagte der Angeklagte. Die Aussage der 34-Jährigen war aber insgesamt nicht sehr inhaltsreich, es kristallisierte sich aber heraus, dass ihre Beziehung eher von Streit geprägt war. Sie fühlte sich von ihm bedroht, er sich ausgenutzt.

Zeugenaussagen haben die "cholerische und aggressive Art" des Angeklagten gezeigt

Auch die Staatsanwältin sprach von einem "längeren Streit", von beiden Seiten aus geführt. Aber im Gerichtssaal und durch Zeugenaussagen habe sich die "cholerische und aggressive Art" des Angeklagten gezeigt. Immerhin habe er die Aussagen aber zugegeben, was einem Geständnis gleich komme. Viel zu leugnen habe es auch nicht gegeben, sagte die Amtsrichterin. Die zwei Anklagen seien wohl nur die Spitze. Leider sei es öfters so, dass zu lange an toxischen Beziehungen festgehalten werde. Auch wenn es zu keiner Ausführung komme, müsse man Bedrohungen Ernst nehmen und ahnden. Mit einer Geldstrafe werde eine offene Bewährung normalerweise nicht widerrufen, aber es könne sein, dass sie verlängert werde.

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