Ehemaliger Eigentümer der Schrannenhalle:Haftbefehl gegen Klaus Thannhuber

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Neuer juristischer Ärger für Klaus Thannhuber: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den einstigen Eigentümer der Schrannenhalle - wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung.

Sebastian Krass

Die Staatsanwaltschaft München I hat gegen den ehemaligen Schrannenhallen-Investor Klaus Thannhuber Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts auf Steuerhinterziehung hinterlassen. Dies bestätigte Sprecher Thomas Steinkraus-Koch. Der Haftbefehl wurde nach Zahlung einer Kaution ausgesetzt, sie beträgt nach SZ-Informationen 50.000 Euro und wurde von seiner Familie gezahlt. Thannhuber konnte die Summe offenbar nicht selber aufbringen; es läuft ein Verfahren wegen Privatinsolvenz.

Klaus Thannhuber, im Jahr 2006 (Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb)

Zugleich ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den 67-Jährigen und weitere Beschuldigte wegen des Verdachts auf Betrug, auch das bestätigt Steinkraus-Koch. Über die DBVI AG (Deutsche Beamtenvorsorge Immobilien AG) sollen tausende Kleinanleger um insgesamt viele Millionen Euro geprellt worden sein.

Thannhuber gehört zu den schillerndsten Immobilieninvestoren der Stadt: Er übernahm 1999 die Schrannenhalle, sanierte sie, zehn Jahre später aber ging die Betreiberfirma pleite. Auch sein Bankhaus Reithinger geriet in Not und wurde von der Finanzaufsicht geschlossen.

Die Polizei hatte Thannhuber in der vergangenen Woche in einem Anwesen in der Geiselgasteigstraße in Harlaching festgenommen. Die Steuerfahndung hatte zuvor vergeblich versucht, Thannhuber zu kontaktieren, weil ihr keine Meldeadresse vorlag. "Er galt als nicht verfügbar und damit als flüchtig", sagt Steinkraus-Koch. Als Thannhuber, der seinen Hauptwohnsitz in London hat, wieder einmal in München war, schlugen die Ermittler deshalb zu.

"Man hätte das vermeiden können, wenn die Verwaltung besser untereinander kommuniziert hätte", sagt Thannhubers Anwalt Klaus Gussmann. Sein Mandant habe nun nach Absprache mit dem Ermittlungsrichter einen Zweitwohnsitz in München angemeldet. Überdies sei Thannhuber regelmäßig in der Stadt, aus privaten Gründen, aber auch, um das hier anhängige Privatinsolvenzverfahren zu begleiten.

Zum Vorwurf der Steuerhinterziehung sagt Gussmann, es handele sich um Vorgänge aus der Mitte des vorigen Jahrzehnts. "Das Rennen ist offen", erklärt der Anwalt. "Wir fangen jetzt gerade erst an, zusammen mit Herrn Thannhuber und seinen steuerlichen Beratern die Angelegenheit zu prüfen." Er sei überzeugt, dass der Betrag von einer halben Million Euro "nicht Bestand haben wird. Und Herr Thannhuber ist optimistisch, dass es uns gelingt, die Vorwürfe insgesamt zu widerlegen."

Die Ermittlungen wegen des Verdachts auf Anlagebetrug laufen bereits seit 2010. Davon habe man erst jetzt im Zuge der Steuerangelegenheit erfahren, sagt Gussmann. Da man noch keine Akteneinsicht bekommen habe, könne er aber dazu nichts Konkretes sagen. Zu dem angeblichen Schaden in Millionenhöhe sagt Gussmann: "Die Zahlen mögen schwirren. Was an Substanz dahintersteckt, wird sich zeigen. Wir wären sehr dankbar, wenn wir möglichst bald Einsicht in die Akten bekommen könnten."

Er erinnert zudem an einen Prozess vor dem Landgericht München im Jahr 2011, bei dem es um ähnliche Vorwürfe ging. Das Verfahren wurde nach einem Vergleich mit der Staatsanwaltschaft gegen Zahlung einer Geldauflage von 21.000 Euro, verteilt auf fünf Angeklagte, eingestellt.

Neben den Ermittlungsbehörden beschäftigt sich auch eine eigens gegründete Arbeitsgemeinschaft mit der Angelegenheit DBVI. Sie vertritt die Interessen der nach eigenem Dafürhalten geprellten Kleinanleger.

© SZ vom 05.04.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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