Verhandlung am Amtsgericht:Finger weg!

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Mann begrapscht zwei Mädchen am Markt Schwabener Bahnhof

Von Andreas Junkmann, Ebersberg

800 Euro Strafe muss ein junger Mann aus dem Nachbarlandkreis Erding zahlen, weil er zwei Mädchen ans Gesäß gegriffen hat. Das Amtsgericht Ebersberg verurteilte 21-Jährigen wegen sexueller Belästigung, nachdem er zugegeben hatte, eine 15-Jährige und ihre 13-jährige Freundin in der Nähe des Markt Schwabener Bahnhofs begrapscht zu haben. Bis zum endgültigen Geständnis war es für Richter Dieter Kaltbeitzer aber kein ganz einfacher Weg, denn die erste Verhandlung musste er noch abbrechen, nachdem arge Verständigungsprobleme eine Vernehmung des Angeklagten unmöglich gemacht haben.

Der Mann, der seit drei Jahren in Deutschland lebt, hatte beim ersten Gerichtstermin in recht gebrochenem Deutsch beteuert, er habe die Tat zwar nicht begangen, er gestehe jetzt aber trotzdem, damit die ganze Sache ein Ende hat. Schließlich, so der Angeklagte, sei er verheiratet und habe eine kleine Tochter. Immer wieder richtete er dabei seinen Blick in Richtung der Zuschauerreihen, wo seine Frau und seine Mutter wild gestikulierend Platz genommen hatten. Die ganze Szenerie verwirrte allerdings den Vorsitzenden zusehends, zumal er sich nicht ganz sicher war, ob der Beschuldigte überhaupt genau weiß, was er da sagt: "Also mit so einem Geständnis kann ich ehrlich gesagt nichts anfangen", so Kaltbeitzer. Es musste ein Dolmetscher her. Da ein solcher auf die Schnelle aber nicht aufzutreiben war, wurde die Verhandlung um eine Woche verschoben.

Und so saßen alle Beteiligten zusammen mit einer Übersetzerin einige Tage später erneut im Sitzungssaal - und diesmal sollte alles schneller gehen. Ihr Mandant räume die Anklage vollumfänglich ein, ließ dessen Verteidigerin verlauten. Der Mann gab also zu, dass er sich - wie in der Anklageschrift vorgeworfen - im November vergangenen Jahres am Markt Schwabener Bahnhof den Mädchen von hinten genähert und beiden gleichzeitig mit jeweils einer Hand ans Gesäß gefasst hatte. Noch am selben Tag wurde er von der Polizei geschnappt, die von den beiden Freundinnen direkt nach der Tat alarmiert worden war.

Durch seine Verteidigerin ließ der Mann nun ausrichten, dass er die Sache sehr bedauere und er nicht so genau wisse, warum er das gemacht habe. Neben dem Geständnis und der offenkundigen Einsicht, kam dem Angeklagten beim Urteilsspruch ebenfalls zu Gute, dass er es mit seiner Aussage den beiden Mädchen erspart hat, selbst vor Gericht erscheinen zu müssen. Da es zudem um die Vermögensverhältnisse des Mannes "nicht sehr rosig" bestellt sei, wie Kaltbeitzer sagte, legte er die Geldstrafe auf insgesamt 800 Euro fest. Das sei allerdings die absolute Untergrenze, die man hier noch vertreten könne, so der Richter, der ihm auch noch einen Denkzettel mit auf den Weg gab: "So etwas macht man nicht. Und bei Kindern schon gleich gar nicht."

© SZ vom 03.07.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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