Vaterstetten:Keine Geschenke für die Polizei

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Vaterstetten darf der Polizei kein Grundstück für eine neue Inspektion schenken

Von Wieland Bögel, Vaterstetten

Fast hätten die Vaterstettener etwas Illegales getan, und das ausgerechnet bei ihrem Versuch, die Gesetzeshüter in der Großgemeinde heimisch zu machen. Denn Vaterstetten wäre gerne Standort jener Polizeiinspektion, die jetzt noch in der Nachbargemeinde Poing angesiedelt ist. Doch das dortige Gebäude ist in die Jahre gekommen, ein Neubau steht an. Dieser könnte genauso gut in ihrem Ort entstehen, befanden die Vaterstettener Gemeinderäte und regten an, der Polizei dafür etwas entgegen zu kommen. Etwa mit einem kostenlosen Grundstück, einem mietfreien Gebäude oder wenigstens mit einem Areal, das zum Freundschaftspreis verpachtet wird. Doch all das ist illegal, wie nun ein entsprechendes Gutachten des kommunalen Prüfungsverbandes feststellt.

Grundlage des negativen Bescheides ist Artikel 75 der Bayerischen Gemeindeordnung, dessen dritter Absatz lautet: "Die Verschenkung und die unentgeltliche Überlassung von Gemeindevermögen sind unzulässig". Das gilt auch, wenn der Empfänger eine andere staatliche Einrichtung, im konkreten Fall eben die Polizei, ist. Bekannt gemacht wurde dies nun im Gemeinderat, Georg Kast, der Referent von Bürgermeister Georg Reitsberger, trug die Stellungnahme des Prüfungsverbandes vor. Die Reaktionen im Gremium waren unterschiedlich. Während sich etwa Wolfgang Schermann (FW) und Manfred Schmidt (FBU/AfD) erfreut zeigten und darauf verwiesen, die Einwände des Prüfungsverbandes schon immer geteilt zu haben, gab es bei den anderen Fraktionen eher enttäuschte Gesichter. CSU-Fraktionssprecher Michael Niebler regte an, die Stellungnahme auch an die Nachbargemeinde Poing weiterzuleiten: "Die wollten der Polizei ja sogar ein neues Gebäude hinstellen." Dies hätte man auf jeden Fall auch ohne den Hinweis getan, so Kast, "schon aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung."

Dass die kostenlose Überlassung von Grundstücken oder Gebäuden an die Polizei Einfluss auf die Standortwahl der Inspektion hat, galt bereits vor der Stellungnahme des Prüfungsverbandes als unwahrscheinlich. Dies machte das zuständige Polizeipräsidium in Ingolstadt bereits Anfang des Jahres, als die Vaterstettener ihre Gemeinde als Standort ins Gespräch gebracht hatten, klar. Denn wichtiger als günstige Immobilien seien für die Gesetzeshüter "einsatztaktische und polizeifachliche Gesichtspunkte." Das Hauptaugenmerk liege daher besonders auf "schnellen und kurzen Wege für den Streifendienst". Nach diesen Kriterien wäre ohnehin kein Standort innerhalb Vaterstettens in Frage gekommen, etwa jenes Grundstück am BRK-Rettungszentrum in der Verdistraße.

Einen solchen hatte der Gemeinderat zunächst favorisiert, als Ersatz für die Wache neben dem Rathaus. Diese wurde vor zwei Jahren stark verkleinert, statt zehn Beamte arbeiten dort nur noch zwei und auch die Öffnungszeiten wurden entsprechend eingeschränkt. Ausrücken können die beiden Polizisten auch nicht, da sie die Wache besetzt halten müssen. Poings Inspektionsleiter Helmut Hintereder hatte daher bereits im vergangenen Jahr angeregt, die Wache ganz zu schließen, eine Empfehlung, der der Gemeinderat im April folgte - aber gleichzeitig beschloss, dass sich Vaterstetten als Standort für den Neubau der Inspektion bewerben soll.

Daran hält man in der Großgemeinde auch weiterhin fest. Denn es gibt auf Vaterstettener Gebiet noch einen weiteren potenziellen Standort für eine Inspektion, allerdings liegt dieser in Parsdorf. Neben der Feuerwehr ist noch ein Grundstück frei, das den einsatztaktischen Vorteil hätte, dass man von dort relativ schnell die Autobahn erreicht.

© SZ vom 03.08.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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