Vaterstetten:Müll auf Rädern

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Ein dauerparkender Auto-Anhänger verärgert Anwohner in Vaterstetten

Von Wieland Bögel, Vaterstetten

Parkplätze sind ein rares Gut. Besonders in dicht besiedelten Gegenden, wie beispielsweise Vaterstetten, ist oft eine kleine Rundfahrt nötig, bis man sein Gefährt in der Nähe des Zielortes abstellen kann. Besonders ärgerlich ist es da, wenn die seltenen Parkplätze zweckentfremdet werden, etwa als Lagerfläche. Genau dies passiert offenbar seit einiger Zeit in der Carl-Orff-Straße in Vaterstetten. Dort blockiert ein mit Gerümpel vollgestellter Anhänger einen öffentlichen Parkplatz, sehr zum Missfallen der Anlieger.

"Bald hat er sein Zweijähriges", sagt Anwohner Robert Fischer über den Dauerparker gegenüber. Lediglich wenn der Volksfestzug seinen Weg durch die Orff-Straße nimmt, werde der Anhänger, der wohl einst zum Transport von Hunden diente, für einige Tage umgeparkt. Ansonsten diene das mit alten Teppichböden und Metallschienen beladene Gefährt zur Müllentsorgung. Wahrscheinlich habe sein Besitzer einfach keinen anderen Platz mehr dafür, vermutet Fischer, denn sein Grundstück habe der Halter des Wagens bereits zugemüllt.

Seit zwei Jahren steht dieser Anhänger schon in der Vaterstettener Carl-Orff-Straße, was bei den Nachbarn Ärger verursacht. (Foto: privat)

Dass dieses Gerümpel nun auf öffentlichem Grund lagert, ist für den Anlieger doppelt ärgerlich. Zum einen wegen des unschönen Anblicks, aber vor allem, weil durch den dauerparkenden Anhänger ein Stellplatz seit Monaten nicht genutzt werden könne. Er habe sich auch schon bei der Polizei und der Gemeinde beschwert, so Fischer, allerdings stets die Auskunft bekommen, dass man gegen den Dauerparker nichts unternehmen könne.

Oder zumindest so gut wie nichts, wie Manfred Weber vom Vaterstettener Bauamt bestätigt. Denn auf öffentlichen Parkplätzen dürfe laut Straßenverkehrsordnung nun einmal geparkt werden und zwar bis zu zwei Wochen lang. Aber auch ein länger parkendes Fahrzeug darf nicht einfach abgeschleppt werden, sagt Weber, jedenfalls nicht mehr. Denn vor etwa acht Jahren wurde das grundsätzliche Verbot aufgehoben, Wohnwagen und Anhänger auf öffentlichem Grund zu parken. Abgeschleppt werden dürfen diese seitdem nur noch, wenn das abgestellte Fahrzeug eine Gefahr darstellt, etwa indem es eine unübersichtliche Stelle noch unübersichtlicher mache. Hier werde man sofort aktiv, versichert Weber. Auch wenn die Zulassung abgelaufen ist, kann der Wagen entfernt werden. Aber beides ist bei dem Anhänger aus der Carl-Orff-Straße nicht der Fall. Dieser sei ordnungsgemäß zugelassen und verkehrssicher geparkt.

Hier gebe es lediglich die Möglichkeit, alle 14 Tage einen Strafzettel über fünf Euro auszustellen. Wer schlau ist, könne das durch regelmäßiges Umparken ganz vermeiden, so Weber, aber auch wer seinen Wagen länger stehen lässt, bekommt meist kein Knöllchen. "Wir haben einfach nicht das Personal, um das ständig zu kontrollieren." Die kommunale Verkehrsüberwachung werde gegen Dauerparker daher meist nur aktiv, wenn sich jemand darüber beschwert. Was nach Auskunft Webers im Übrigen eher selten der Fall sei, etwa zehn Mal im Jahr gehe eine solche Beschwerde im Rathaus ein.

© SZ vom 11.03.2015 / wkb - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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