Tote in der Badewanne:Haftbefehl: 56-jähriger Anzinger unter Mordverdacht

Der 56-Jährige, der in Anzing vermutlich seine Ehefrau getötet haben soll, wird weiter in einer Klinik behandelt. Über den Tathergang macht die Polizei aus ermittlungstaktischen Grünen keine Angaben. Gegen den Mann wurde inzwischen Haftbefehl erlassen.

Von Karin Kampwerth, Anzing

Die Frau, die am Mittwochnachmittag in einer Anzinger Doppelhaushälfte tot in der Badewanne aufgefunden worden ist, kam durch Fremdeinwirkung ums Leben. Das hat die Obduktion der Leiche zweifelsfrei ergeben, wie eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord in Ingolstadt am Freitag bestätigte.

Der ebenfalls im Haus aufgefundene 56 Jahre alte Mann, der als dringend tatverdächtig gilt, wird weiter mit Vergiftungserscheinungen in einer Klinik behandelt. Allerdings war er auch am Freitagvormittag noch nicht ansprechbar. Inzwischen hat der zuständige Haftrichter aber auf Antrag der Staatsanwaltschaft München II Haftbefehl wegen Verdachtes auf Mord erlassen. So lange der Mann allerdings nicht vernommen worden ist, kann die Polizei keine weiteren Angaben zu den Hintergründen der Tat oder dem Motiv machen. Auch sei das Opfer noch nicht identifiziert. Als wahrscheinlich gilt aber, dass es sich um die 66 Jahre alte Ehefrau des mutmaßlichen Täters handelt.

Unklar ist demnach auch, ob die Tat im Zusammenhang mit einem Besuch von Mitarbeitern des Finanzamtes steht, die eine Durchsuchungserlaubnis für die Wohnräume des Paares hatten und beim Betreten der Doppelhaushälfte am frühen Mittwochnachmittag zunächst den Mann auffanden und einen Notarzt alarmierten.

Im Badezimmer wurde die Leiche der Frau entdeckt

Bei der weiteren Begehung der Räume hätten sie dann im Badezimmer den schrecklichen Fund gemacht und die Polizei gerufen. Die Ermittlungen werden von der Kriminalpolizei in Erding durchgeführt. Bislang gibt es aber weder zu den finanziellen noch zu den privaten Lebensumständen des Paares genauere Erkenntnisse. Beide sollen in Anzing zurückgezogen gelebt haben.

© SZ vom 06.06.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: