Tat in Grafing:Vandalismus an Lokomotive vor der Aufklärung

Mehr als zwei Jahre nach der Tat am Grafinger Stadtbahnhof sind die Ermittlungen abgeschlossen. Die Spuren führen zu zwei Jugendlichen aus Ebersberg.

Es war der 3. Mai 2017, sehr früh am Morgen und wahrscheinlich noch finster, als die bis dahin unbekannten Täter am Bahnhof Grafing Stadt eine Bauzug-Lokomotive verwüsteten und erhebliche Schäden anrichteten. Gut zwei Jahre später steht der Fall nun vor der Aufklärung. Das Bundeskriminalamt München hat am Dienstag mitgeteilt, dass zwei junge Männer aus Ebersberg tatverdächtig sind, die zur Tatzeit 15 und 17 Jahre alt waren. Beide streiten die Vorwürfe ab.

Die beschädigte Lokomotive war am Mittwoch, 3. Mai, im Baustellenbereich des Grafinger Stadtbahnhofs abgestellt. Laut Polizei warfen die Täter offenbar Schottersteine auf die Frontscheibe und auf eine Seitenscheibe der Lok, die Seitenscheibe zersplitterte. Anschließend verschafften sich die Steinewerfer Zutritt in den Innenraum der Lokomotive und verwüsteten den Führerstand. Die Polizei sicherte damals Schottersteinen an der Lokomotive, im Führerstand. An diversen Gegenständen wurde zudem Blut und Fingerabdrücke. Im Mai 2019 ordnete das Bundeskriminalamt die Spuren dann den beiden Jugendlichen aus Ebersberg zu.

Bei ihrer Vernehmung vor wenigen Tagen erklärten die heute 17 und 19 Jahre alten Jugendlichen nach Angaben der Polizei, dass sie mit der Sache nichts zu tun hätten. Während einer der beiden einräumte, auf der Lokomotive gewesen zu sein und erklärte, diese jedoch bereits beschädigt vorgefunden zu haben, konnte sich der andere nicht erklären, wie seine Fingerabdrücke an den Tatort kamen. Ein Alibi für die Nacht oder den Morgen des 3. Mai 2017 konnte er nicht vorweisen. Nach Abschluss der Ermittlungen muss nun die Staatsanwaltschaft München II über den Fortgang des Strafverfahrens wegen Sachbeschädigung entscheiden.

© SZ vom 31.07.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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Vandalismus
:Grafing: Unbekannte verwüsten Lokomotive

Der Schaden liegt bei 10.000 Euro. Die Bundespolizei spricht von "erheblichem Vandalismus".

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