Regelung für Parkplätze:Grafing verbietet Schlafen im Auto

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Gemütlich machen im Auto? In Grafing lieber nicht. (Foto: Kristoffer Finn)
  • In Grafing mehren sich die Beschwerden über Menschen aus südosteuropäischen Ländern, die in Autos übernachten sollen und daneben ihre Notdurft verrichten.
  • Um indirekt dagegen vorzugehen, hat der Stadtrat eine neue Satzung beschlossen.
  • Wer nun zu lang in seinem Auto sitzt oder gar schläft, kann in Grafing von der Polizei des Platzes verwiesen werden.

Von Thorsten Rienth, Grafing

Gesetze dürfen Städte und Gemeinden nicht erlassen. Staatsrechtlich gesehen gehören sie nicht zur Legislative, sondern zur Exekutive. Weil das Gesetz dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht aber eine hohe Priorität beimisst, dürfen sie Satzungen verabschieden. Damit werden zum Beispiel Friedhofsgebühren, Öffnungszeiten von Spielplätzen oder der Winterdienst geregelt - und in Grafing nun auch, wie lange man in bestimmten Gegenden im Auto sitzen darf, ohne damit zu fahren.

Hintergrund ist, dass es der Stadtverwaltung zufolge in einer nicht neuen Angelegenheit wieder vermehrt Beschwerden gab: Menschen aus südosteuropäischen Ländern würden am Wertstoffhof Geräte einsammeln, die Grafinger dort abgeben wollten. Anschließend würden sie Unbrauchbares aussortieren und Brauchbares weiterverwerten. Übernachtet würde in Autos, daneben die Notdurft verrichtet und die aussortierten Teile meist an Ort und Stelle liegen gelassen. Passierte das bislang selbst in der direkten Umgebung von städtischen öffentlichen Einrichtungen wie Stadthalle, Parkplatz und Wertstoff, sei die Polizei machtlos.

Die Polizei hat nun eine Handhabe gegen Dauerparker

Seit der jüngsten Stadtratssitzung hat die Polizei nun Paragrafen zur Hand, die das ändern: Das Gremium weitete die bestehende Satzung nicht nur auf den Ersatzparkplatz und Ausfahrtbereich des Wertstoffhofs aus, sondern auch auf die Parkplätze hinterm Eisstadion und an der Kapellenstraße. Es verschärfte auch den Wortlaut. Bisher hieß es: "Die Parkplätze dienen dem gemeingebräuchlichen Parken von Personenkraftfahrzeugen."

Die neue Ergänzung präzisiert nun, was nicht erlaubt ist: "Das Abstellen von anderen Fahrzeugen als Personenkraftwagen und das Abstellen von Anhängern ohne Zugmaschinen" sowie "der Aufenthalt in Fahrzeugen, soweit das Fahrzeug nicht nur vorübergehend zum Ein- und Aussteigen" und "zur baldigen Weiterfahrt abgestellt wird". Wer zu lange im Auto sitzt - oder gar darin schläft - den kann die Polizei des Platzes verwiesen.

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Eine Mehrheit aus größtenteils CSU und Freien Wählern sowie Bürgermeisterin Angelika Obermayr (Grüne) votierte für die Verschärfung. "Man muss der Polizei da etwas an die Hand geben", begründete der zweite Bürgermeister Josef Rothmoser die Verschärfung. "Die neue Formulierung ist aus meiner Sicht ein gutes Ermessen."

Doch es gab auch Kritik. "Ich frage mich, ob es wirklich angemessen ist, die Freiheit von jemandem so einzuschränken, nur weil er im Auto ein Nickerchen macht", klagte Yukiko Nave (Bündnis für Grafing). Roswitha Singer (Grüne) störte sich an der offenen Formulierung der Satzung. De facto bedeute die Ergänzung: "Wenn ich eine Stunde im Auto sitze, telefoniere und nicht deutsch bin, bekomme ich ein Problem."

© SZ vom 08.05.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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