Prozess:Unternehmensberater muss Geldstrafe wegen volksverhetzender E-Mail zahlen

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Der Angeklagte selbst bezeichnete sich während der Gerichtsverhandlung als "apolitischen" Menschen. (Foto: Christian Endt)

Der 52-Jährige hatte rechtsextreme Zitate verbreitet. Das Amtsgericht Ebersberg verurteilte ihn zu 90 Tagessätzen.

Von Konstantin Schätz, Ebersberg

Zitate können große Probleme mit sich bringen. Neben dem ein oder anderen Politiker musste das jetzt auch ein Unternehmensberater aus dem östlichen Landkreis München erfahren. Der 52-Jährige musste sich wegen dem Vorwurf der Volksverhetzung vor dem Amtsgericht in Ebersberg verantworten.

Im Januar verschickte der Angeklagte eine E-Mail über seinen Verteiler an 25 Leute. Der Inhalt der Nachricht, die von der Staatsanwaltschaft teilweise vorgelesen wurde, beinhaltete dabei ein Zitat von dem rechtsextremen Publizisten Gerard Menuhin. Dabei wird der Holocaust als "die größte Lüge der Geschichte" bezeichnet und Deutschland von der Schuld am Zweiten Weltkrieg freigesprochen.

Auch Adolf Hitler wird verherrlichend erwähnt. Das Zitat hatte der Angeklagte in seiner E-Mail mit dem ironischen Kommentar versehen: "Bestimmt ist Menuhin auch ein Verschwörungstheoretiker." Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, dass er die Meinung von Menuhin teile und verbreitete. Auch die Richterin konnte nicht erkennen, dass er sich von dem Zitat distanzierte. "Durch die ironische Schreibweise machen Sie sich das Zitat zu eigen", erklärte sie.

Der Angeklagte gab zu, die Mail verschickt zu haben. Die Meinung von Menuhin vertrete er allerdings nicht: "Die Formulierung war ungeschickt, unbedacht und naiv. Das gebe ich zu", sagte der Unternehmensberater.

Die Nachricht soll nicht den Sinn gehabt haben, politische Gesinnungen zu verbreiten, wie er erklärte. Er habe den Verteiler im Rahmen einer Recherche für sein Buch erstellt: "Ich wollte damit eine Diskussion starten." Dazu soll er regelmäßig E-Mails ausgeschickt haben, die Inhalte von "Massenmedien und alternativen Medien" beinhalteten. Diese habe er anschließend zur Diskussion gestellt.

Der Angeklaget bezeichnet sich selbst als "apolitisch"

Sein Verlag soll ihn zu dem Verteiler ermutigt haben, erklärte der 52-Jährige. Die Empfänger sollen dabei Privatpersonen gewesen sein, die Interesse an dem Projekt gezeigt hätten. "Sogar mein Friseur war in dem Verteiler", sagte der Angeklagte.

Er selbst bezeichnete sich während der Gerichtsverhandlung als "apolitischen" Menschen. Auf die Frage der Richterin, um was es sich in dem Buch handle, antwortete der Angeklagte, dass es neben anderen Themen unter anderem auch um Politik gehen würde.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu 90 Tagessätzen zu je 30 Euro. Damit folgte sie dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte 120 Tagessätze gefordert. Die Richterin begründete das Urteil damit, dass der Angeklagte die Tat schon zu Beginn gestanden hatte.

Außerdem sei zu seinen Gunsten zu werten, dass er noch nicht vorbestraft ist. "Ich habe das Gefühl, dass Sie aus der Sache gelernt haben", erklärte sie. Die Richterin betonte in der Belehrung die Reichweite, die Mails haben können. "Das sind zwei Klicks und die Mail wurde weitergeleitet. Das geht sehr schnell."

Zumindest aber nicht mehr über den Verteiler des Angeklagten, den habe er nämlich mittlerweile stillgelegt, erklärte der 52-Jährige. Grund dafür sei allerdings nicht das Menuhin-Zitat gewesen: "Ich habe erfahren, dass viele meine Mails nicht lesen. Es haben sich zu wenige dafür interessiert".

© SZ vom 03.08.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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