Breitbandausbau:32000 Euro Strafe für zu langsames Internet

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Der Ingenieur, den die Gemeinden Oberpframmern und Egmating für die Projektaufsicht beim Breitbandausbau beauftragt hatten, räumt Fehler ein.

Die erheblichen Verzögerungen beim Breitbandanschluss in den Gemeinden Oberpframmern und Egmating haben für den Inhaber des zuständigen Ingenieurbüros Folgen. Der unter anderem für die Ausschreibung des Projekts beauftragte Ingenieur hat am Dienstag in einem Zivilverfahren vor dem Landgericht München II einen Fehler eingeräumt und Schadensersatzzahlungen in Höhe von insgesamt knapp 32000 Euro inklusive Zinsen in Aussicht gestellt. Den Vergleich, den der Anwalt von Oberpframmern und Egmating und der beklagte Ingenieur hierzu schlossen, können beide Parteien binnen der kommenden sechs Wochen noch widerrufen.

Der beklagte Ingenieur hatte neben den Gemeinden Oberpframmern und Egmating noch eine Reihe weiterer Kommunen beim staatlich geförderten Breitbandanschluss im Landkreis Ebersberg beraten und trat zeitweise fast jede Woche in einem Gemeinderat auf. Die Gemeinde Oberpframmern hatte mit dem Ingenieur 2014 einen Vertrag über den Breitbandausbau geschlossen. Daraufhin erfolgte die Ausschreibung des Projekts durch den Ingenieur.

Den Zuschlag für den Ausbau im Rahmen des vom Freistaat geförderten Projekts "Weiße Flecken" erhielt ein Telekommunikationsunternehmen aus Nordrhein-Westfalen. In dem Vertrag mit der Gemeinde Oberpframmern wurde eine Vertragsstrafe vereinbart. Diese sollte für den Fall fällig sein, dass die Arbeiten nicht bis Juli 2018 abgeschlossen seien. Tatsächlich war der Breitbandausbau erst ein ganzes Jahr später vollendet. Aufgrund der erheblichen Verzögerung verlangte die Kommune in der Folge von dem nordrhein-westfälischen Unternehmen, das der Ingenieur beauftragt hatte, die Vertragsstrafe in Höhe von knapp 14000 Euro. Die Firma jedoch winkte ab. Und zwar zurecht.

Denn laut Bürgerlichem Gesetzbuch kann eine Vertragsstrafe nur dann verlangt werden, wenn man sich dieses Recht bei der Abnahme eines Bauwerkes auch vorbehält. Doch dies wusste niemand bei der Gemeinde Oberpframmern. Folge: Die Kommune forderte den Betrag in Höhe von knapp 14 000 Euro nunmehr von dem von ihr beauftragten Ingenieur. Dabei stellte sie sich auf den Standpunkt, dieser hätte sie auf die Notwendigkeit eines solchen Vorbehalts wie ihn das Bürgerlichen Gesetzbuch vorsieht, nicht nur hinweisen sollen sondern sogar hinweisen müssen. Die Gemeinde erhob deshalb über ihren Anwalt Klage wegen Schadensersatz.

In der Verhandlung vor der Baukammer am Landgericht München II betonte der Ingenieur, dass ein "Kooperationsvertrag" vorliege, in dem keine Bauvorgaben vorgeschrieben worden seien. Schuld für die Verzögerung seien unter anderem Qualitätsmängel seitens des Subunternehmers aus Südosteuropa, der letztlich die Ausführung der Arbeiten übernommen habe. "Mit der operativen Bauabwicklung waren wir nicht befasst", sagte der Ingenieur. Der Vorsitzende der Baukammer, Richter Clemens Turkowski, erklärte jedoch, die Gemeinde Oberpframmern und die Gemeinde Egmating, die der Ingenieur ebenfalls beraten hatte, hätten von ihm auf das Thema "Vertragsstrafenvorbehalt" aufmerksam gemacht werden müssen. "Ja, das ist passiert. Ich habe nicht informiert", räumte der Ingenieur daraufhin ein.

Auch sein Argument, wonach den Kommunen ja gar kein Schaden entstanden sei, ließ das Gericht nicht gelten. Das Geld bezahle jetzt halt der Freistaat, erwiderte Richter Turkowski. "Ich frage mich, ob das kein Schaden ist." Von der Zielrichtung her, sei dies "subopitmal", sagte der Vorsitzende zu dem Ingenieur und meinte: "Ich glaube nicht, dass Sie drumrum kommen etwas zu bezahlen." Kläger und Beklagte einigten sich auf Vorschlag des Gerichts auf 80 Prozent des jeweils geforderten Betrages inklusive Zinsen. Dies entspricht im Fall der Gemeinde Oberpframmern einem Betrag von rund 11215 Euro. Im Fall der Gemeinde Egmating geht es um einen Betrag in Höhe von knapp 20650 Euro.

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